Nutzfahrzeuge in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 088/21 V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzfahrzeuge in 3 Losen
Nutzfahrzeuge in 3 Losen
1 werksneuer Kastenwagen Hochdach 5,5 T mit Hubarbeitsbühne und Innenausbau Regalsystem
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste Sandstraße 23 - 25 40878 Ratingen
1 werksneuer Kastenwagen Hochdach 5,5 T mit Hubarbeitsbühne und Innenausbau Regalsystem
1 werksneuer LKW mit AbrollkipperAufbau als Hakenlifter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste Sandstraße 23 - 25 40878 Ratingen
1 Werksneuer Kastenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t
1 werksneuer Kastenwagen min.2,8t / max.3,2 t mit Innenausbau Regalsystem
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Amt Kommunale Dienste Sandstraße 23 - 25 40878 Ratingen
1 werksneuer Transporter mit 3,5t zulässigem Gesamtgewicht mit Einzelkabine mit drei Sitzplätzen und Leichtbau- Dreiseitenkipper
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Holzheim-Pessenburgheim
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86684
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D6B8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.