Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung (2021)" Referenznummer der Bekanntmachung: 60239-16 (RGP 2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruhr-uni-bochum.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung (2021)"
Ruhr-Universität Bochum - "Mehrpartner-Rahmenvertrag Generalplanung (2021)"
44801 Bochum
Die Ruhr-Universität Bochum beabsichtigt, Leistungen der Generalplanung im Wege einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal vier Auftragnehmern zu vergeben. Zu den zu beplanenden Objekten gehören insbesondere die Bestandsgebäude auf dem Universitätscampus. Es wird sich insofern weitgehend um Umbauten und/oder Modernisierungen handeln. Eine abschließende Prognose über die anfallen-den Maßnahmen ist nicht möglich, da diese aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen beruhen. Insbesondere werden die Maßnahmen im Zusammenhang mit so-genannten Neuberufungen bestehen. Es wird sich insbesondere um Gebäude der Fakultäten für Natur- und Ingenieurwissenschaften handeln.
Folgende Leistungsbilder werden von dem Vergabeverfahren erfasst.
- Objektplanung (besonderer Hinweis zur Objektplanung: im Rahmen von Rückbau- und Abbruchleistungen (vgl. staubende Arbeiten) ist mit schadstoffbelasteten Bauelementen zu rechnen. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung, werden durch den Auftraggeber ein Gutachten und ein Rückbaukonzept mit Hinweisen zum Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen bereitgestellt.)
- Technische Ausrüstung
Zu den Beratungsleistungen, die im Zuge der Generalplanungsleistung erforderlich werden können, sind zum Beispiel aber nicht abschließend:
- Schadstoffsanierung
- Brandschutz
- thermische Bauphysik
- Bau- und Raumakustik
- Laborplanung im Sinne der HOAI 2013 §53.2, Anlagengruppe 7
- statische Beurteilung
Der Schwerpunkt der Leistungen liegt zumeist im Bereich der Technischen Ausrüstung. Einzelne Maßnahmen umfassen erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 20 Monate. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das Volumen des Rahmenvertrages sich maximal auf EUR 650.000 brutto im Jahr beläuft.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der Teilnahmeanträge. Die Bewertung erfolgt anhand der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit der vorliegend zu vergebenden Leistung sowie einer Prognose, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der Angaben des Teilnahmeantrages für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nach-weis über die erlaubte Berufsausübung.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. (jeweils 2-fach maximiert pro Jahr). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungs-summen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) (1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Angabe des Auftragswerts, Art und Umfang der Leistung, des Erbringungszeitpunktes, des Erbringungsortes sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr..
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters gegliedert nach Allgemein, Mitarbeiter Objektplanung (Architekten und Ingenieure), Mitarbeiter Technische Ausrüstung (Ingenieure).
Der Bewerber hat folgende Mindestanforderungen zur erfüllen und mit den vorzulegenden Referenzen nachzuweisen (ausdrückliche Erklärung nötig), wobei eine Referenz auch mehrere der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen kann:
min. 1 Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
min. 1 Projekt als Generalplaner über die Leistungsphasen 2 bis 8 hinweg
min. 1 Projekt als Objektplaner (LPH 2 oder 3 oder 5 oder 6/7 oder 8)
min. 1 Projekt als Planer Technische Ausrüstung (LPH 2 oder 3 oder 5 oder 6/7 oder 8)
min. 1 Projekt mit Brandschutzleistungen (LPH 4)
min. 1 Projekt mit Brandschutzleistungen (LPH 8)
min. 1 Projekt mit Labborbau im Sinne des § 53 Abs. 2 HOAI Anlagengruppe 7
min. 1 Projekt mit Leistungen der Schadstoffsanierung
Allgemeine Vorgabe
Für die Prüfung der materiellen Eignung sowie der vorstehenden Mindestanforderung werden als einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 5 Jahren nur solche Leistungen anerkennt, die in dem vorgenannten Zeitraum vollendet worden sind. Es sind ausschließlich solche Referenzprojekte anzugeben, die in den Betrachtungszeitraum beginnend am 01.09.2016 bis endend am 01.09.2021 fallen. Dies bedeutet, dass solche Referenzprojekte berücksichtigt werden, die in dem Betrachtungszeitraum bereits vollendet worden sind oder derzeit noch ausgeführt werden. Bei in dem Betrachtungszeitraum noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten werden nur vollständig vollendete Teilleistungen berücksichtigt. Vollendet wird dabei wie folgt verstanden:
- Die LPH 2 ist mit der Übergabe der Vorplanung und spätestens mit deren haushaltsrechtlicher Anerkennung oder der Vollendung einer späteren Leistungsphase (LPH 3 bis 8) vollendet.
- Für die Vollendung der LPH 3 gelten die Ausführungen zur LPH 2 entsprechend für die Entwurfsplanung.
- Die LPH 5 ist frühestens vollendet sobald die LPH 8 beginnt (Baubeginnanzeige oder Bautagebucheintrag) und spätestens vollendet sobald die LPH 8 endet.
- Die LPH 6/7 sind entsprechend der Ausführungen zur LPH 5 vollendet.
- Die LPH 8 ist frühestens mit der ersten selbst überwachten Gewerke-Abnahme nachdem die Gebäude-Hülle dicht ist und spätestens mit Übergabe an den Nutzer (jeweils bezogen auf selbst überwachte Gewerke) vollendet.
Dem Bewerber steht es frei, die Vollendung einer Leistungsphase auch auf andere Weise darzulegen und nachzuweisen.
In Bezug auf die zu erbringenden Architekten/Ingenieurleistungen: Natürliche Perso-nen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Be-rufsbezeichnung "Architekt", Beratender Ingenieur" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorge-nannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Beratender Ingenieur bzw. Ingeni-eur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorge-nannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem An-gebot die Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) akzeptieren müssen.
Alle Teammitglieder müssen deutsch (min. Niveaustufe B2) sprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR4QJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.