Rahmenauftrag - Rasenschnitt im Stadtgebiet Gelsenkirchen 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: LS21092201GD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenauftrag - Rasenschnitt im Stadtgebiet Gelsenkirchen 2022-2025
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen in der Zeit von 21.03.2022 bis zum 31.12.2025.
Rasenschnitt - Süd
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen
In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Prozessrückständen auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit vom 21.03.2022 bis zum 31.12.2022 und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate bis maximal zum 31.12.2025.
Die automatische Verlängerung erfolgt unter den zu dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen.
Eine Information zur nicht Fortführung des Vertrages erfolgt hierbei 6 Wochen vor jeweiligem Vertragsende.
Die bis dahin erbrachten Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht.
Die Information zur nicht Fortführung des Vertrages beinhaltet eine durch den Auftraggeber einseitige schriftliche Information an den Auftragnehmer.
Rasenschnitt - Nord
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen
In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Prozessrückständen auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit vom 21.03.2022 bis zum 31.12.2022 und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate bis maximal zum 31.12.2025.
Die automatische Verlängerung erfolgt unter den zu dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen.
Eine Information zur nicht Fortführung des Vertrages erfolgt hierbei 6 Wochen vor jeweiligem Vertragsende.
Die bis dahin erbrachten Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht.
Die Information zur nicht Fortführung des Vertrages beinhaltet eine durch den Auftraggeber einseitige schriftliche Information an den Auftragnehmer.
Rasenschnitt - Gelsenkirchen
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen mit einem hohen Flächenanteil im Gleisbereich.
In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Prozessrückständen auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit vom 21.03.2022 bis zum 31.12.2022 und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate bis maximal zum 31.12.2025.
Die automatische Verlängerung erfolgt unter den zu dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen.
Eine Information zur nicht Fortführung des Vertrages erfolgt hierbei 6 Wochen vor jeweiligem Vertragsende.
Die bis dahin erbrachten Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht.
Die Information zur nicht Fortführung des Vertrages beinhaltet eine durch den Auftraggeber einseitige schriftliche Information an den Auftragnehmer.
Bei Abgabe dieses Angebotes (Los 03) ist die Eignung durch ein zusätzliches Zertifikat für einen durch die Bogestra zugelassenen Sicherungsposten für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen während der Arbeitsausführung, einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes
(Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 5.000.000,- EUR
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 80 % vom Gesamtvolumen) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
Bei Angebotsabgabe für das Los 03:
Mit dem Angebot muss ein durch die Bogestra anerkanntes Zertifikat für den eingesetzten Sicherungsposten eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2023; bzw. sollten die Verträge nicht zwischenzeitlich durch den Auftraggeber auslaufen, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2024, 2025 oder 2026
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D69F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html