BArch - Online-Präsentation für die Edition der Kabinettsprotokolle Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.12 - 0094/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
BArch - Online-Präsentation für die Edition der Kabinettsprotokolle
Frontend-Entwicklung und Webdesign einer neuen Online-Präsentation für die Edition des Bundesarchivs "Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung".
Die Leistungserbringung erfolgt im Regelfall am Sitz der Auftragnehmerin. Die Workshop-Dienstleistungen gemäß § 1 Abs. 3 lit. a des Vertrages sind virtuell durchzuführen. Im Rahmen der Unterstützung bei der Inbetriebnahme (Rollout) gemäß § 1 Abs. 3 lit. b des Vertrages kann es erforderlich werden, dass für bis zu zwei Arbeitstage ein Mitarbeitender der Auftragnehmerin persönlich am Dienstort des Bundesarchivs in Koblenz zur Verfügung stehen muss.
Gegenstand der Vergabe ist die Frontend-Entwicklung und das Webdesign einer neuen Online-Präsentation für die Edition des Bundesarchivs "Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung". Des Weiteren ist die Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung der Webanwendung von der Zuschlagserteilung bis zum 31. Dezember 2026 Bestandteil der Leistung.
Die Projektphase endet voraussichtlich Ende 2022. Die in der Pflegephase abrufbaren Leistungen zur Prüfung und Bereitstellung von Patches, Updates und Tests der Software zur Behebung von Softwarefehlern und -anomalien, welche nach Rollout auftreten, sowie Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung der Webanwendung können bis zu einer Höchstmenge von 10 Personentagen abgerufen werden.
Für die Weiterentwicklung und Durchführung von kleineren Anpassungen, die sich aus dem Wirkbetrieb der Online-Präsentation ergeben, können Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 40 Personentagen abgerufen werden.
Optionale Leistung: Integration der Akten der Reichskanzlei, Ausbau des Internetauftritts zu einer Plattform mit einer editionsübergreifenden Suche innerhalb der ersten 12 Monate nach Inbetriebnahme der Online-Präsentation.
Optionale Leistung: Beratungsdienstleistung zu aktuellen Standards in Fragen der Entwicklung/des Webdesigns: Durchführung eines Workshops zur Abstimmung der Konzeption für die neue Startseite und die Anpassungen von Frontend und Webdesign für die "Akten der Reichskanzlei" mit beiden Abteilungen.
Gemäß der Vergabeunterlagen inklusive der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten 3 Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist, liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen.
• Die Referenzen müssen mindestens einen Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) haben.
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Datenmanagement für Daten mit xml Formaten
- Frontend-Entwicklung
- Webdesign-Entwicklung
Es müssen nicht alle Merkmale bei allen Referenzen vorgelegen haben. Es ist ausreichend, wenn bei mindestens einer Referenz alle Merkmale vorgelegen haben. Bei mindestens zwei weiteren Referenzen müssen mindestens zwei beliebige Merkmale vorgelegen haben.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Personalprofile
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Sie bitte die fachliche Qualifikation des für die Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Personals dar. Reichen Sie hierzu bitte Personalprofile ein, welche mindestens die nachstehenden Anforderungen nachweisen:
a.) Projektleitung:
• Mindestens 1 Person
• Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als IT-Projektleitung
• Studienabschluss: mindestens Diplom-, Bachelor- oder Masterniveau der Richtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Business Management oder vergleichbar; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren nachgewiesen werden.
• Mindestens eine Zertifizierung im Projektmanagement (z.B. PMI/PMP, PRINCE2 oder vergleichbar).
b.) Entwickler*innen:
• Mindestens 1 Person
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als IT-Softwareentwicklerin/IT-Softwareentwickler
• Studienabschluss: mindestens Diplom- oder Masterniveau der Richtungen Informatik, Physik, Nachrichtentechnik oder vergleichbar; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren nachgewiesen werden.
c.) Webdesigner*innen:
• Mindestens 1 Person
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Webdesignerin/Webdesigner
• Studienabschluss: Diplom- oder Bachelorabschluss der Richtungen Mediendesign, Kommunikationsdesign, Grafikdesign; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachgewiesen werden.
d.) Testmanager*innen:
• Mindestens 1 Person
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Testmanagement
• Studienabschluss: Diplom oder Bachelorabschluss der Richtungen Informatik, Physik, Nachrichtentechnik oder vergleichbar; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachgewiesen werden.
• Mindestens eine Zertifizierung im Testmanagement (z.B. ISTQB oder vergleichbar).
Eine Benennung des Mitarbeitenden mit Klarnamen ist im Angebot nicht zwingend erforderlich. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, den Klarnamen, Zeugnisse und Zertifikate oder sonstige Nachweise zur Verifizierung der gemachten Angaben im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog zur Leistung) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens Umlaut SE erstellt.
Die Vergabe erfolgt in Form eines (Projekt-)Vertrages, welcher werkvertragliche und dienstvertragliche Komponenten enthält. Die Einzelkomponenten der Vergütung sind im Angebotsformular dargestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.