RV temperierter Express-Versand von Ringversuchsproben 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 61;1000759485;EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV temperierter Express-Versand von Ringversuchsproben 2022 bis 2025
Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen.
Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal zwei Termine) in den Jahren 2022 - 2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben.
Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg Zustellung - Auslieferung der temperierten Probenpakete innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern
Das LANUV NRW führt ein- bis zweimal jährlich im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen überregionalen Ringversuch durch. Hierfür sollen temperaturempfindliche Wasserproben per Expressversand an jeweils ca. 60 bis 160 unterschiedliche Empfänger innerhalb Deutschlands und angrenzende Nachbarländer versendet werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Wasserproben muss während des Transports über den gesamten Versandzeitraum ein konstanter Temperaturbereich von 2 - 8 Grad Celsius eingehalten und gewährleistet werden. Der Transport muss daher in besonders isolierten und ggf. konditionierten Behältnissen erfolgen. Darüber hinaus ist für den Probeneingang ein definiertes Zeitfenster innerhalb der Laboröffnungszeiten sicher zu stellen.
Mit diesem Vergabeverfahren wird der temperierte Express-Paketversand an mindestens 4 maximal 8 Terminen (pro Jahr maximal zwei Termine) in den Jahren 2022 - 2025 innerhalb Deutschlands und angrenzenden Nachbarländern mit garantierter Zustellung bis 12 Uhr am Folgetag ausgeschrieben.
Der Bieter wird spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Express-Versand über den genauen Termin informiert. Spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Versandtermin werden dem Bieter die genaue Anzahl zu versendender Pakete und die Adressen der Empfänger zur Verfügung gestellt.
Der erste Versandtermin im ausgeschriebenen Leistungszeitraum von 2022 - 2025 ist in der 1. Jahreshälfte 2022.
Jeder Express-Versand im genannten Zeitraum muss die folgenden Bedingungen einhalten:
- Gekühlter Probenversand mit einem garantierten Temperaturbereich im Inneren des Pakets von 2 - 8 Grad Celsius, unabhängig von den möglichen Außentemperaturen (ca. -10 Grad Celsius bis ca. +35 Grad Celsius) im Versandgebiet
- Nutzbares Innenvolumen des Pakets mind. 270 (l) x 165 (w) x 165 (h) mm bzw. Volumen für drei bis sechs 250 ml PE-Flaschen
- Die konditionierten Versandpakete, das Verpackungsmaterial (Füllmaterial, Kühlmaterial, Schrumpffolie) für den temperierten Probenversand muss vollständig vom Bieter zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören auch entsprechende Kühlelemente sowie z.B. Luftpolsterfolie und/oder anderes Material zum Schutz der Probenflaschen. Eine leihweise Zurverfügungstellung dieser Verpackungsmaterialien ist möglich. In diesem Fall ist jedoch der Rücklauf der Verpackungen durch den Bieter zu organisieren und evtl. entstehende Kosten für den Rücklauf der Pakete sind durch den Bieter zu tragen.
- Die Bereitstellung/Lieferung der Pakete und des Verpackungsmaterials durch den Bieter muss bis spätestens 11 Uhr am Versandtag erfolgen.
- Versandetiketten/Versandlabels müssen mittels Seriendruck aus Excel- oder Access-Tabellen durch den Auftraggeber oder in vorgegebener Reihenfolge durch den Bieter erstellt werden können. Das Anbringen der Versandetiketten durch den Auftraggeber ist erforderlich - keine Lieferung vorgelabelter Kartons.
- Abholung der vom Auftraggeber verpackten, versandfertigen Probenkartons durch den Bieter gegen 17 Uhr am Versandtag.
- Lieferort der Verpackung und Abholung der gepackten Pakete:
LANUV NRW, Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg
- Zustellung/Auslieferung der temperierten Probenpakete bei den Empfängern zwischen 7:30 Uhr und 12 Uhr des Folgetages. Auslieferung gegen Empfangsbestätigung.
- Eine Sendungsverfolgung muss über das Internet möglich sein.
- Die Verhandlungssprache und Korrespondenz ist deutsch in Wort und Schrift.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TNT Express GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y6YE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.