Fernwärmebesicherung Kraftwerk Herne. Modifikation Anfahrdampfkessel
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steag.com
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmebesicherung Kraftwerk Herne. Modifikation Anfahrdampfkessel
Der Anfahrdampfkessel Herne soll zur Fernwärmebesicherung auf Erdgasfeuerung umgestellt werden.
Zur Realisierung des Bauvorhabens beschafft die Sektorenauftraggeberin die verfahrensgegenständliche Beschaffung der Anlagentechnik am Standort Herne. Der Liefer- und Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Hertener Straße 16
44653 Herne
Planung, Auslegung, Zuarbeit zur Genehmigungsplanung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung inkl. Projektleitung und der Bauleitung, Einbringung und Aufstellung, betriebsfertige Montage, vollständige Prüfung und Abnahme im Werk und auf der Baustelle, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Mitwirkung bei der Übernahme, der Abnahmeversuche und Abnahme sowie der vollständigen Dokumentation
von Fernwärmebesicherung Herne Modifikation Anfahrdampfkessel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernwärmebesicherung Kraftwerk Herne. Modifikation Anfahrdampfkessel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ansonsten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.
Die Vergabe/Der Zuschlag des Auftrages stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der behördlichen Genehmigungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
„Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristendes § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberingerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.“