Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.401 Blitzschutz- und Erdungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21017 e NGS
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS); VE 1.401 Blitzschutz- und Erdungsarbeiten
Blitzschutz- und Erdungsarbeiten für den Neubau der Gesamtschule Sieglar (NGS)
Gesamtschule Sieglar Edith-Stein-Straße 20 53844 Troisdorf
Blitzschutz- und Erdungsarbeiten für den Neubau der Gesamtschule Sieglar (NGS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
Formblätter:
- Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot);
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot);
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
- 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft);
- 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient).
unternehmensbezogene Unterlagen:
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben und separate Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Leistungsbezogene Unterlagen:
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis mit den Preisen (PDF-Datei und/oder GAEB-Datei)
(Kurz-LV zur Angebotsabgabe ausreichend).
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Formblätter:
- 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen):
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
- aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung;
- ggf. Nachweise zur Eignung anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird).
sonstige Unterlagen:
- Urkalkulation.
Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen nach der Auftragsvergabe vorzulegen sind:
- Fremdfirmenanweisung.
Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Sie beträgt fünf Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 2. Etage, Raum 229e.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen, erhalten aber unmittelbar nach dem Submissionstermin die im Termin angefertigte Niederschrift zur Kenntnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8D6C7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.