Mobile Trennwandanlagen: Neubau Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen - Mobile Trennwandanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 588 2021 BO
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Trennwandanlagen: Neubau Grundschule Eidinghausen, Bad Oeynhausen - Mobile Trennwandanlagen
Neubau einer Grundschule über drei Ebenen, vierzügig, mit Verwaltungstrakt und Mensa-/Veranstaltungsbereich (BGF ca. 5.200qm). Das Gebäude folgt der vorhandenen Topografie auf dem Grundstück und erhält Fassadengänge (Fluchtbalkone ca. 850 m2).
Folgende Leistungen sind enthalten: - Mobile Trennwandanlagen (6 Stück), inkl. Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau einer Grundschule über drei Ebenen, vierzügig, mit Verwaltungstrakt und Mensa-/Veranstaltungsbereich (BGF ca. 5.200qm). Das Gebäude folgt der vorhandenen Topografie auf dem Grundstück und erhält Fassadengänge (Fluchtbalkone ca. 850 m2).
Folgende Leistungen sind enthalten:
- Mobile Trennwandanlagen (6 Stück), inkl. Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.