Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 591 2021 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - Gerüstbauarbeiten
Gerüstarbeiten Außen- und Innenbereich Stadttheater Minden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gerüstarbeiten Außen- und Innenbereich Stadttheater Minden
Benennung der Massen – „geschätzt“:
• 1 Stück Gerüsttreppenturm vor Aussenfassaden
• 50 m² Fassadengerüst vor Aussenfassaden
• 1 Stück Schwenkarmzug
• 300 m²³ Raumgerüst Terrasse
• 900 ³ Raumgerüst Bühne
• 590 m² Fassadengerüst Zuschauerraum
• 2.800 m² Raumgerüst Zuschauerraum
• 84 m² Fassadengerüst Foyer
• 6 Stück Raumgerüste
• 1 Stück mobile Hubarbeitsbühne
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zugehörigkeit zu einer berufbezogenen Berufgenossenschaft, Auszug aus dem Handelsregister, Antikorruptionbescheinigung, Vorlage der Sozialversicherungsnachweise, Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.
Eigenerklärung der Bieter, gemäß Formblatt 124, oder Nachweis über einen Eintrag in einem Präqualifikations-Register.
Gemäß der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik.
Nachweis der Eignung durch Vorlage von Referenzen, Angabe der personellen Beschäftigungsstärke zum Zeitpunkt der Ausführung.
Gemäß der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.