FE 03.0579/2019/MRB - Praxisgerechte Streustoffausbringung auf Bundesfernstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g - FE 03.0579/2019/MRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0579/2019/MRB - Praxisgerechte Streustoffausbringung auf Bundesfernstraßen
FE 03.0579/2019/MRB - Praxisgerechte Streustoffausbringung auf Bundesfernstraßen
Der Straßenwinterdienst dient maßgeblich zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Kapazi-tätserhaltung auf den Straßen unter winterlichen Bedingungen. Eine wesentliche Maßnahme neben der Schneeräumung ist für die Vermeidung von Eisbildungen das Ausbringen von Tau-salzen mit Hilfe von Streumaschinen.
Anforderungen für die Streumaschinen nach dem Stand der Technik sind in Europäischen Normen beschrieben. Die Normanforderungen entsprechen allerdings in einigen Punkten nicht den heutigen praktischen Anforderungen bei der Nutzung der Maschinen. Probleme gibt es mit der richtigen Tausalzausbringung bei notwendigen höheren Geschwindigkeiten der Streu-fahrzeuge auf Autobahnen oder bei der geringen Anpassungsfähigkeit der Maschinen auf die wechselnde Qualität der Tausalze während des Betriebes. Es ist weiterhin oft sehr aufwändig, die Maschinen für notwendige wechselnde Einstellungen bei der Dosierung und Verteilung entsprechend zu justieren.
Ziel des Projektes ist es, neue Möglichkeiten zur zuverlässigen Streustoffausbringung unter den gegebenen Praxisbedingungen zu erkunden. Der Aufwand zur Justierung von Streuma-schine soll sich zusätzlich deutlich reduzieren lassen.
Recherchen sollen einen Vergleich der bisherigen Streutechnik im Straßenwinterdienst unter-einander und einen Vergleich mit Streutechnik aus anderen Bereichen wie zum Beispiel in der Landwirtschaft zulassen. Es werden Aussagen zur Erhöhung des Standes bei der Winter-dienst-Streutechnik erwartet.
Mit den Ergebnissen sollen zukünftig höhere Anforderungen bei der Beschaffung von Streu-maschinen eingefordert und mit Hilfe neuer Prüfverfahren von den Straßenbauverwaltungen entsprechend bewertet werden können. Die Erkenntnisse sollen in Regelwerke (Europäische Normen, FGSV-Regelwerke) einfließen können. Mit dem höheren Stand der Technik wird eine bessere praxisgerechte Streustoffausbringung mit weniger Aufwand erwartet.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste1)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Tausalzanwendung, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Kenntnisse und Erfahrungen zur Beurteilung von Streumaschinen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.