Entwicklung des Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal - Planungsleistungen Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung des Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal - Planungsleistungen Freianlagen
Die Stadt Geilenkirchen plant, das Wurmtal mit dem zentralen Wurmauenpark ökologisch und touristisch weiterzuentwickeln. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigskeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa), eine entsprechende Förderung ist beantragt.
Gegenstand des Auftrages sind Freianlagenplanungen in den Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1
Wurmtal inklusive zentralem Wurmauenpark 52511 Geilenkirchen
Gegenstand des Auftrages sind Freianlagenplanungen in den Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1
Die verschiedenen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
Stufe 1: Lph. 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Kostenschätzung,)
Stufe 2: Lph. 4-9 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Zugelassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (§ 75 Abs. 1 & 2 VgV)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zu Nutzen ist Anlage 2.3 zum Angebot (Umsätze)
- Nachweis oder Erklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird.
Zu nutzen ist die Anlage 2.2 zum Angebot (Versicherungsbestätigung).
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestens eine Unternehmensreferenz mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Freianlagenplanung, mindestens Durchführung der Leistungsphasen 2, 3 und 5
- Fertigstellung der Leistungsphsae 5 zwischen dem 01.01.2013 und dem Ende der Angebotsfrist
- Anrechenbaren Kosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Je Unternehmensreferenz sind hierbei die folgenden Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort
- Auftraggeber/in
- Ansprechpartner/in des AG (inklusive Telefon und E-Mail)
- Auftragnehmer/in
- Beschreibung der Leistung
- Erbrachte Leistung
- Auftragsart
- Leistungszeitraum
- Höhe der anrechenbaren Kosten in Euro netto (mind. [Betrag gelöscht] EUR netto)
- Auflistung der beigefügten Anlagen
Zu nutzen ist Anlage 2.1 zum Angebot (Referenzformblatt für Unternehmensreferenzen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen, Raum 109
Teilnahmeberechtigt sind lediglich Bedienstete der Auftraggeberin. Gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Sofern die einzureichenden Nachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar sind, genügt die Angabe der Zertifikatsnummer im Angebotsschreiben.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:
- Preis: 25 %
- Erläuterung zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 25 %
- Projektablauf: 25 %
- Erläuterung zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projek: 25 %
Die Unterkriterien können der den Vergabeunterlagen beigefügten Zuschlagsmatrix entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYNZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union