FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0520/2019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV
FE 77.0520/2019 - Qualitätsgerechte Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV
Mit der Überarbeitung des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von 2015 wurde im Kapitel S7 erstmals ein Verfahren zur geschwindigkeitsbezogenen Angebotsqualität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in das Regelwerk aufgenommen, das die Betriebs- bzw. Verkehrsqualität bewertet, die dem ÖPNV infrastrukturseitig zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis findet es bisher jedoch nur begrenzt Anwendung. Es hat sich z.B. herausgestellt, dass die Verkehrsunternehmen in der Regel keinen Zugriff auf die verkehrstechnischen Bewertungen von Strecken und Knoten im gesamten Linienverlauf haben, deren Daten als Eingangsgrößen für das Verfahren benötigt werden. Daher besteht von Seiten der Unternehmen der Wunsch nach einer stärkeren Einbeziehung von Messdaten (z.B. Intermodal Transport Control System- Daten (ITCS)) oder Referenzfahrten (vgl. Kapitel S7.6), weil diese zugänglicher sind als eine Berechnung der Wartezeiten einzelner Lichtsignalanlagen (LSA). Die errechenbare ideale Beförderungsgeschwindigkeit wird selbst bei sehr guten Rahmenbedingungen in der Praxis nur selten erreicht, das Verfahren wird an dieser Stelle als zu anspruchsvoll kritisiert. Eine einzelne Bemessungsstunde sei zu unpräzise. Zwar enthält das Verfahren für die Beschleunigung nur einen konstanten Wert, öffnet aber in Ziffer S7.5 die Möglichkeit der Nutzung von Beschleunigungen und Verzögerungen aus Mess- oder Herstellerdaten. Aus Sicht der Unternehmen ist insbesondere auch das Kapitel S4 „Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage“ wesentlich für die Verkehrsqualität im ÖPNV, aber bisher nicht hinreichend streng in der Bewertung.
Das Ziel des Vorhabens ist es daher, die Verfahren zur geschwindigkeitsbezogenen Angebotsqualität und zur qualitätsgerechten Bewertung der LSA-Steuerung für den ÖPNV in der Praxis weiterzuentwickeln, um daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis, Bausteine für eine Überarbeitung des HBS (insbesondere überarbeiteter Entwurf des Kapitels S7 aber auch des Kapitels S4) sowie weitere Bausteine zur Aufnahme in eine Fortschreibung der RIN abzuleiten. Dabei sieht die Zeitplanung vor, dass bis zum Sommer 2023 final ausgearbeitete Kapitelentwürfe des HBS im AA 3.13 Qualität des Verkehrsablaufs zur Beratung vorliegen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung des innerörtlichen Straßenverkehrs oder der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in der innerörtlichen Verkehrs- /Straßenplanung - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr. 2: Mitwirkung bei der Erarbeitung von Richtlinien, Leitfäden oder wissenschaftlichen Dokumentationen aus dem Bereich Verkehrs-/Straßenplanung - nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Nr. 3: Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich ÖPNV- und/oder LSA-Steuerung - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Eigenerklärung 1)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.