FE 04.0339/2021/MGB - Rechnerische Potentialermittlung bezüglich der Ermüdungs- und Verformungsresistenz von Decken aus Asphalt Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 04.0339/2021/MGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0339/2021/MGB - Rechnerische Potentialermittlung bezüglich der Ermüdungs- und Verformungsresistenz von Decken aus Asphalt
FE 04.0339/2021/MGB - Rechnerische Potentialermittlung bezüglich der Ermüdungs- und Verformungsresistenz von Decken aus Asphalt
Der voranschreitende Klimawandel wird Straßenbefestigungen in Gänze und die Teilschichten veränderten und voraussichtlich schärferen Beanspruchungen aussetzen als dies in den vergangenen Jahrzehnten der Fall war. Hieraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Aufgabenstellungen: Zum einen sind aufgrund der langen Nutzungsdauern Asphaltschichten schon heute auf die zukünftigen Beanspruchungssituationen auszurichten. Zum anderen ist es zwingend erforderlich, für ein effizientes Erhaltungsmanagement Modelle und Verfahren zur Abbildung und Prognose des Aufbau- und Schichtverhaltens und zur Schadensentwicklung zur Verfügung zu stellen. Hieraus können dann richtige Schlussfolgerungen für das Erhaltungsmanagement sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Oberbauten an den Klimawandel und an die Entwicklung der Verkehrsbelastung gezogen werden. Des Weiteren können insbesondere innovative Materialien mit Hilfe dieser Verfahren schneller zum Einsatz auf dem Straßennetz kommen, was zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Straßenbaus und zur Ressourcenschonung (längere Erhaltungsintervalle, Vermeidung von Baustellenbedingen Staus und Folgeunfällen usw.) be
Ziel des Forschungsprojektes ist die Erstellung eines Verfahrens zur Potentialermittlung für Asphaltdecken.
Die Untersuchungsergebnisse können für die rechnerische Potentialermittlung von Asphalt-decken sowie der daran angelehnten Prognose des Zustandes der strukturellen Substanz benutzt werden. Dies soll erstmals die Möglichkeit schaffen, alle Asphaltschichten eines As-phaltoberbaus (Deckschicht, Binderschicht, Tragschicht) mit allen relevanten Gebrauchsei-genschaften innerhalb einer rechnerischen Nachweisführung zu berücksichtigen, während das Gebrauchsverhalten der Asphaltdecke bislang nur partiell Eingang in die rechnerische Dimensionierung findet. Dadurch soll eine ganzheitliche, umfassende Nutzungsdauerbetrach-tung von Asphaltfahrbahndecken ermöglicht werden. Weiterhin werden dadurch wichtige Grundlagen für eine verbesserte Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Asphaltdecken gelie-fert. Bei Erreichen der Forschungsziele ist es ferner möglich, vorhandene Oberbauten hin-sichtlich ihrer Lebenszykluskosten und ihrer Restnutzungsdauer wesentlich genauer zu beur-teilen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Um Beachtuzng der Vertraulichkeitserklärung in den Vergabeunterlagen wird gebeten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1 Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten; nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren, mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert und Auftraggeber
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
2. Erfahrung und Kenntnisse in der Entwicklung von rechnerischen Verfahren auf Grundlage der Methode der Finiten Elemente; nachzuweisen durch: mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren, mit Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert und Auftraggeber
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
3. Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 24; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1.
4. Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46A;nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1a.
5. Technische Ausstattung: Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 24; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 2 über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
6. Technische Ausstattung: Gerät(e) zur Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46A; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 2a über die Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.