Einsammeln & Entsorgen öl- & fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammeln & Entsorgen öl- & fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle im Hamburger Hafen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrags über das Einsammeln und Entsorgen öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle die in der Binnenschifffahrt im Hamburger Hafen anfallen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beim Betrieb von Binnenschiffen und motorgetriebenen schwimmenden Geräten fällt öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfall an. Das Übereinkommen schreibt in Artikel 4 des CDNI vor, dass in jedem Vertragsstaat Einrichtungen zur Annahme der im Übereinkommen genannten Abfälle (Bilgenwasser, Altöl, Altfett, Putzlappen, Filter und Leergebinde) zu schaffen sind. Für Binnenschiffe hat der BEV Entsorgungsmöglichkeiten nach Teil A des CDNI zu schaffen.
Der Bilgenentwässerungsverband (BEV) ist in Deutschland per Staatsvertrag mit der Organisation und Finanzierung der Bilgenentölung betraut worden Der Verband erledigt die Entsorgungsaufgabe durch Beauftragung von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben. Die vom BEV in Auftrag gegebenen Leistungen müssen bedarfsgerecht und in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich sein.
In diesem Sinne hat der BEV beschlossen, das von ihm organisierte Netz von An-nahmestellen in einem Teilbereich ab 2022 gegenüber dem seit 2011 praktizierten Vorgehen umzustrukturieren. Für den Bereich der nordwestdeutschen Wasserstraßen werden die Leistungen der Bilgenentölung daher neu ausgeschrieben. Die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle hat nach den jeweils geltenden regionalen und überregionalen Vorschriften in der bezeichneten Region durch ein Bilgenentölungsboot des Entsorgers auf Anforderung durch die zu entsorgenden Binnenschiffe zu erfolgen.
Vertrag verlängert sich um jeweils 24 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen
aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die aufgeführten Formblätter verwendet
werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister
(Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister);
- Nachweis über die Zertifzierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB;
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von
Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der
Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1.) Benennung von Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbaren Leistungen.
Für die Referenzen sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
- Anzahl der Entsorgungen Pro Jahr;
- Eingesetzte Geräte;
- Ausführungszeitraum;
- Auftragsvolumen;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprech-partners beim Auftraggeber.
2.) Angaben zur stationären Annahmestelle
- Angaben zu Lage und Betriebszeiten
Zu 1.) Mindestens eine Referenz muss das Einsammeln und Entsorgen öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle mit einem Umfang von durchschnittlich 400 Entsorgungen pro Jahr betreffen.
Zu 2.) Der Bieter muss über eine stationäre Annahmestelle im Hafengebiet Hamburg verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.