Kokerei Hansa Hochhaus/Lehrwerkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-009-VgV-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kokerei Hansa Hochhaus/Lehrwerkstatt
Generalplanerleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und Ertüchtigung der Lehrwerkstatt (Hochhaus) als Bestandteil des Erlebnispfades der begehbaren Großskulptur Kokerei Hansa in Dortmund.
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Emscherallee 11 44369 Dortmund
Die unter Denkmalschutz stehende Kokerei Hansa in Dortmund wurde im Rahmen eines Kokereineubau- und Rationalisierungsprogrammes der Vereinigten Stahlwerke AG als eine der ersten Großkokereien ab 1927/28 errichtet. Sie ist heute die letzte nahezu vollständig erhaltene Kokerei dieser Zeit. Das Industriedenkmal befindet sich seit 1997 im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, die den Standort
sukzessive baulich sichert und das hochrangige Denkmal im Rahmen von Veranstaltungen und Führungen auf dem Besucherpfad "Natur und Technik" für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Kokerei Hansa ist ein Ankerpunkt auf der vom Regionalverband Ruhr getragenen Route der Industriekultur und der Route Industrienatur und ein Standort des Emscherlandschaftsparks.
Die Lehrwerkstatt wurde 1928 als Benzolfabrik im Norden der Kokerei Hansa erbaut und bildet einen markanten Hochpunkt. Sie ist ein hochrechteckiger, fünfgeschossiger, verklinkerter Baukörper mit flach geneigtem Dach.
Ziel ist es, die Lehrwerkstatt so instand zu setzen, dass ihr historischer Erzählwert erhalten bleibt und das Gebäude dennoch auf aktuelle Bedürfnisse ertüchtigt wird. Das Gebäude bringt bereits funktioniere Grundrisse und Raumanordnungen mit, die problemlos für mögliche Büro-, Veranstaltungs- oder Ausstellungsräumlichkeiten umfunktioniert und in neue Konzepte integriert werden können. Grundrissveränderungen dürfen unter Einhaltung der
vorgenannten Punkte vorgenommen werden, jedoch keine tiefgreifenden Veränderungen auslösen. In der Lehrwerkstatt soll ein flexibel nutzbares Kreativzentrum für Arbeiten, Ausstellungen und Veranstaltungen entstehen. Wie dies im Zusammenspiel der einzelnen unterschiedlich gestalteten Etagen auszugestalten ist, obliegt dem Entwurfsverfasser.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung
gestellt.
Jedem Bewerber/ Bieter wird empfohlen nach Abstimmung mit der Stiftung eine örtliche Inaugenscheinnahme durchzuführen.
Es wird darum gebeten, sich bezüglich Terminierung zur örtlichen Inaugenscheinnahme per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu wenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kokerei Hansa Hochhaus/Lehrwerkstatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RC0X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.