Kokerei Hansa Laborgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-008-VgV-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://industriedenkmal-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kokerei Hansa Laborgebäude
Generalplanerleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und nutzungsbezogene Ertüchtigung des Laborgebäudes als Bestandteil des Erlebnispfades der begehbaren Großskulptur Kokerei Hansa in Dortmund.
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Emscherallee 11 44369 Dortmund
Die unter Denkmalschutz stehende Kokerei Hansa in Dortmund wurde im Rahmen eines Kokereineubau- und Rationalisierungsprogrammes der Vereinigten Stahlwerke AG als eine der ersten Großkokereien ab 1927/28 errichtet. Sie ist heute die letzte nahezu vollständig erhaltene Kokerei dieser Zeit. Das Industriedenkmal befindet sich seit 1997 im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, die den Standort
sukzessive baulich sichert und das hochrangige Denkmal im Rahmen von Veranstaltungen und Führungen auf dem Besucherpfad "Natur und Technik" für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Kokerei Hansa ist ein Ankerpunkt auf der vom Regionalverband Ruhr getragenen Route der Industriekultur und der Route Industrienatur und ein Standort des Emscherlandschaftsparks.
Das Laborgebäude befindet in zentraler Lage auf dem Gelände. Es wurde 1927/28 als eingeschossiges Maschinenhaus errichtet. Der kubische, verklinkerter Bau mit flach geneigtem Dach verfügt über eine dreiseitige Befensterung. Während an der Süd- und Osttfassade die ursprünglichen Stahlsprossenfenster erhalten geblieben sind, wurden die Fensteröffnungen an der Straßenseite (West-Fassade) im Rahmen eines Umbaus in den 50er Jahren mit Glasbausteinen und Ziegel vermauert. Die Nordfassade ist fensterlos. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
1951 erfolgte der Umbau, bei welchem das Gebäude zweigeteilt wurde: der nördliche Gebäudeteil blieb als eingeschossiger, hallenartiger Werkstattraum erhalten und ist bis auf eine eingebaute
Galerie nicht weiter unterteilt. Im südlichen Gebäudeteil wurden zwei zusätzliche Geschossdecken und hinter der Südfassade ein Treppenhaus eingezogen. Im 1. Obergeschoss wurde (nach einer kurzen Phase der Zwischennutzung für eine Sauerstoffanlage bzw. als Schwefellager) seit 1956/58 das Kokereilabor eingerichtet. In diesem Zusammenhang erfolgten weitere bauliche Veränderungen wie labortechnische Einbauten und Raumteilung. Im 2. Obergeschoss wurden provisorische Wände von 2,20 m Höhe als Raumtrenner eingebaut. Die Räumlichkeiten befinden sich direkt unter dem stählernen Fachwerk der Dachkonstruktion und sind nach oben offen.
Im Jahr 2020 erfolgte die Neuabdichtung des Daches. In diesem Zusammenhang wurde auch die Dachentwässerung erneuert.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung
gestellt.
Jedem Bewerber/ Bieter wird empfohlen nach Abstimmung mit der Stiftung eine örtliche Inaugenscheinnahme durchzuführen.
Es wird darum gebeten, sich bezüglich Terminierung zur örtlichen Inaugenscheinnahme per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu wenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kokerei Hansa Laborgebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RC96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.