Winterdienst in der Marktstadt Waldbröl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldbroel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst in der Marktstadt Waldbröl
Gegenstand der Ausschreibung für die Marktstadt Waldbröl (nachfolgend Auftraggeberin bzw. AG) sind Winterdienstleistungen auf Fahrbahnen und weiteren Flächen wie Querungshilfen, Gehwegen vor öffentlichen Grundstücken, Treppen etc..
Marktstadt Waldbröl
Räum- und Streudienst auf den Fahrbahnen öffentlicher Straßen, Wegen und Plätzen des Bezirks 2 mit Fahrzeugen, die für Winterdienstanbaugeräte (Streuautomaten mit Feuchtsalztechnik und Schneepflug) geeignet sind, Dokumentation der Streu- und Räumeinsätze.
Die Vertragslaufzeit kann durch die AG für jedes Los jeweils zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Marktstadt Waldbröl
Räum- und Streudienst auf den Fahrbahnen öffentlicher Straßen, Wegen und Plätzen des Bezirks 4 mit Fahrzeugen, die für Winterdienstanbaugeräte (Streuautomaten mit Feuchtsalztechnik und Schneepflug) geeignet sind, Dokumentation der Streu- und Räumeinsätze.
Die Vertragslaufzeit kann durch die AG für jedes Los jeweils zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das offene Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungs-ID 2021/S 117-306480 wurde hinsichtlich der Lose 2 und 4 gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben, da keine Angebote für die vorbezeichneten Lose eingegangen waren. Daher wurde unmittelbar im Anschluss an die Aufhebungsentscheidung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bedingungen des offenen Verfahrens wurden nicht verändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friesenhagen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 51598
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Das offene Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungs-ID 2021/S 117-306480 wurde hinsichtlich der Lose 2 und 4 gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben, da keine Angebote für die vorbezeichneten Lose eingegangen waren. Daher wurde unmittelbar im Anschluss an die Aufhebungsentscheidung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bedingungen des offenen Verfahrens wurden nicht verändert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland