Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen Geschäftsjahre 2022 bis 2026
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duisport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen Geschäftsjahre 2022 bis 2026
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Prüfungsleistungen für den Zeitraum der Geschäftsjahre 2022 bis 2026. Die später auf Grundlage der Rahmenvereinbarung jährlich erteilten Prüfungsaufträge umfassen die Prüfung und Testierung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie diverser Tochtergesellschaften.
Detaillierte Beschreibung der Beschaffung siehe Punkt II. 2.4)
47119 Duisburg
Die Duisburger Hafen AG (duisport) ist die Eigentums- und Managementgesellschaft des Duisburger Hafens, des größten Binnenhafens der Welt. Durch die besondere Kombination aus guten Standortbedingungen, vorteilhafter geografischer Lage und logistischem Know-how ist der Duisburger Hafen die führende multimodale Logistikdrehscheibe in Zentraleuropa. Mit einem intelligent geknüpften Netzwerk aus Industrie- und Logistikwirtschaft leistet die duisport-Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Optimierung von Transportketten. Die multimodale Vernetzung internationaler Güterverkehre unterstreicht die Position des Duisburger Hafens als Gateway zu den Märkten Europas.
Das Dienstleistungsangebot der duisport-Gruppe unterteilt sich in vier Geschäftsbereiche: Infra- und Suprastruktur, Logistische Dienstleistungen, Verpackungslogistik und Kontraktlogistik.
Die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH hält zwei Drittel der Anteile an der Gesellschaft. Ein Drittel der Anteile hält die Stadt Duisburg.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Prüfungsleistungen für den Zeitraum der Geschäftsjahre 2022 bis 2026. Die später auf Grundlage der Rahmenvereinbarung jährlich erteilten Prüfungsaufträge umfassen die Prüfung und Testierung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie diverser Tochtergesellschaften (1 große, 6 mittelgroße, 6 kleine Kapitalgesellschaften und 9 Kleinstkapitalgesellschaften) sowie 2 mittelgroße und 1 kleine GmbH & Co. KG jeweils nach HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es gilt zu berücksichtigen, dass –mit Ausnahme von zwei Gesellschaften- alle Gesellschaften ihre Abschlüsse nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufstellen.
Der Prüfungsumfang umfasst zwingend alle zur ordnungsgemäßen Jahresabschlussprüfung gehörenden Prüfungshandlungen einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG.
Hinzu kommen:
• betriebswirtschaftliche Prüfung der Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie der leitenden Angestellten • Prüfung des Tantiemeberichtes für die Mitglieder des Vorstands • Prüfung des Berichtes des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) • Prüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes des Landes NRW für die duisport-Gruppe und die voll konsolidierten Gesellschaften des Konzerns.
• Separate Prüfung nach § 53 HGrG sowie Durchsicht des Berichts zum Corporate Governance Kodexes der Stadt Duisburg für eine Beteiligungsgesellschaft.
• Vom Aufsichtsrat vorgegebene Prüfungsschwerpunkte (3-4 p.a.) aus den Bereichen Buchhaltungs-, Businessprozesse und Compliance-Managementsystem • Teilnahme an den Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen, die den Jahresabschluss zum Gegenstand haben.
Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum 31.12.2020 auf 417 Mio. EUR. Das Umsatzvolumen des Geschäftsjahres 2020 lag bei 264 Mio. EUR. Die Anlagenintensität im Konzern betrug zum Stichtag 80,9%.
Die Buchhaltung der deutschen Gesellschaften sowie des belgischen Tochterunternehmens erfolgt durch die Hauptverwaltung am Standort Duisburg unter Verwendung von MICROSOFT Dynamics NAV. Die Buchhaltung sowie die Jahresabschlusserstellung für die Tochtergesellschaften in der Volksrepublik China, Indien und Polen werden durch externe Dienstleister in den Ländern vor Ort vorgenommen. Die Prüfungen der ausländischen Gesellschaften in Polen, Indien und der Volksrepublik China sind vor Ort in den jeweiligen Ländern durchzuführen.
Die Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen sind in einem Abschlussgespräch zu erläutern. Zudem sind für alle geprüften Gesellschaften Prüfungsberichte anzufertigen. Hierbei sind neben den gebundenen Print-Versionen von Prüfungsberichten und Testatsexemplaren auch jeweils elektronische Versionen zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfungsberichte zum Konzern und zum Einzelabschluss der Duisburger Hafen AG haben auch Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu beinhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen über eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Deutschland verfügen. Sie oder ihre verbundenen Unternehmen bzw. Mitgliedsunternehmen müssen darüber hinaus über eine entsprechende Zulassung für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Belgien, Polen, Indien und der Volksrepublik China verfügen. Die Zulassungen sind im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Die vorstehenden Anforderungen stellen zugleich Mindestanforderungen dar.
i. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe zu versichern, dass keine Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist,
wegen der in der § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Straftaten erfolgt ist.
ii. Angabe zur Eintragung in Berufsregister.
iii. Angabe, ob über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
iv. Angabe, ob sich der Bewerber in Liquidation befindet.
v. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
vi. Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
vii. Erklärung, dass der Bewerber sich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
viii. Die Anforderung einer Bankauskunft oder Wirtschaftsauskunft über die in die engere Wahl kommenden Bieter bleibt vorbehalten.
ix. GuV-Rechnungen min. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die vorstehend unter i) bis ix) geforderten Angaben stellen zugleich Mindestanforderung dar.
i. Nachweis von mind. 3 Referenzkunden (vergleichbar in Art und Umfang der Leistungen) aus den vergangenen, abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren.
ii. Darlegung der Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren für vergleichbare Aufträge.
iii. Darlegung des für diesen Auftrag geplanten Personals inkl. Qualifikationsprofil zentraler Mitarbeiter, insbesondere des zuständigen Prüfers unter Berücksichtigung der folgenden Anforderungen:
a) Nachweis Branchenerfahrung.
b) Nachweis Erfahrung hinsichtlich der Prüfung von Unternehmen im öffentlichen Bereich.
c) Nachweis Erfahrung hinsichtlich Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB.
d) Nachweis Erfahrung hinsichtlich Prüfung großer Kapitalgesellschaften.
iv. Darlegung der Präsenz vor Ort (Die Prüfung ist durch den Bieter selbst, ein mit ihm i.S.d. § 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder einem Mitgliedsunternehmen der Prüfungsorganisation in Deutschland, Belgien, der Volksrepublik China, Indien und Polen durchzuführen).
v. Darlegung der Verfügbarkeit von Spezialisten (z.B. Derivate, IT-Prüfung).
vi. Darlegung der international einheitlichen Prüfungsmethoden und Prüfungsstandards des Bieters und seiner verbundenen Unternehmen bzw. Mitgliedsunternehmen.
vii. Die Kommunikationsführung durch das deutsche Kernprüfungsteam mit den internationalen Prüfungsteams bei fachlichen oder auftragsbezogenen Diskussionen muss gewährleistet sein.
Die vorstehenden Anforderungen stellen zugleich Mindestanforderungen dar.
30% nach Abschluss der Vorprüfung, Restzahlung nach Vorlage und Genehmigung des Abschlussberichtes
Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft muss sichergestellt sein.
i. Allg. Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in ihrer aktuellen Fassung.
ii. Wirtschaftsprüfer/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Zulassung in Deutschland bzw. Belgien, Polen, Indien und der Volksrepublik China
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut:
1. Stufe - Teilnahmewettbewerb:
Angebote bzw. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVIS einzureichen. Auch die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportElvis.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Ehl, Telefon 0221/98578-58 oder per E-Mail via: [gelöscht].
Auf Grundlage der einzureichenden schriftlichen Teilnahmeanträge werden die geeigneten Bieter ausgewählt.
2. Stufe - Abgabe indikativer Angebote:
Die geeigneten Bieter werden zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
3. Stufe - Verhandlung:
Auf Basis der indikativen Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der Wertungskriterien eine Reduzierung des Bieterkreises auf maximal 5 Bieter, mit denen Verhandlungen geführt werden, welche in der Abgabe eines letztverbindlichen Angebots münden.
4. Stufe - Angebotswertung:
Auf Grundlage der Wertungskriterien wird das zuschlagfähige Angebot ermittelt.
5. Stufe - Information:
Die Bieter werden über das Ergebnis der Angebotswertung informiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Ein Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de