A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Dachabichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21470
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Dachabichtungsarbeiten
Der A.V.E. Eigenbetrieb Kreis Paderborn plant den Bau eines zentralen Kreisbauhofes.
Der geplante Kreisbauhof soll aus folgenden Gebäudeteilen bestehen:
zweigeschlossiges Betriebs- u. Verwaltungsgebäude, Waschhalle, Werkstattgebäude, Fahrzeughalle, Salzhalle, Carportgebäude, Schüttboxen. Darüber hinaus sollten u. a. folgende Einrichtungen für den zukünftigen Nutzungsbedarf zur Verfügung stehen:
Solebehälter, Kfz-Werkstatt, Hallenkran, Hebebühne, zentrale Waschhalle, betriebseigenen Tankstelle, eigene Heizungsanlage.
Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum
"Alte Schanze" in Paderborn erfolgen. Das bestehende Entsorgungszentrum erstreckt sich über ein Gebiet von knapp
150 Hektar inkl. Erschließungs- und Freiflächen. Durch den Neubau des Kreisbauhofes an diesem zentralen Standort entstehen sinnvolle Synergieeffekte zwischen
Kreisbauhof und Entsorgungszentrum, da sämtliche Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden sind.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die genaueren Umfänge sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Hinweis: Die Anforderungen des GEG sind einzuhalten
Vorbemerkungen
Dieser Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot liegen in
ihrer jeweils neuesten Fassung zugrunde:
- die Leistungsbeschreibung,
- die technischen Regeln für die Planung und Ausführung
von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
(abc der Bitumenbahnen) aufgestellt vom Industrieverband
Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. (vdd),
- die DIN 18531 - Dachabdichtungen, -Abdichtung für nicht
genutzte Dächer,
- die Richtlinien für die Planung und Ausführung von
Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien -,
aufgestellt vom
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.,
- und die Herstellervorschriften der Hersteller.
Die UVV sind in ihrer neuesten Fassung zu beachten.
Alternativen zu dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sind
zugelassen, wenn das Hauptangebot vollständig ausgefüllt
ist und die Gleichwertigkeit der alternativ
angebotenen Materialien in allen Punkten nachgewiesen
wird.
Über die Gleichwertigkeit von Produkten und Systemen
entscheidet allein der Auftraggeber.
Alternativangebote sind getrennt auszufüllen und als solche
zu kennzeichnen. Insbesondere sind jedem Angebot die
folgenden Nachweise und Prüfzeugnisse beizufügen:
a) Genaue Leistungsbeschreibung jeder Position,
Technische Merkblätter des Herstellers, getrennt für alle
Werkstoffe, die in der Alternative genannt werden.
Die Unterlagen müssen spätestens beim Submissionstermin
mit abgegeben werden.
b) Prüfzeugnis hinsichtlich der Beständigkeit gegen Flugfeuer
und strahlende Wärme nach DIN 4102 Teil 7 bzw. DIN EN
1187
c) Prüfbericht für die Erteilung eines allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses mit Prüfberichts-Nr. für die
angebotenen Produkte.
d) Prüfzeugnis und Nachweis über Art und Lagesicherung, z.
B. vom WSP in Aachen oder BDA in Gorinchem oder
gleichwertig.
e) Nachweis der dynamischen Haftabzugfestigkeit der
THERM-Streifen von mind. 6.600 N/m²
f) Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter, VOB
A 9.7 (3)
g) Nachweis einer freiwilligen Güteüberwachung durch eine
staatlich anerkannte Materialprüfanstalt.
h) Nachweis eines funktionierenden
Qualitätsüberwachungssystems
gem. ISO 9001:2000 durch Urkunde.
i) Hinterlegte Garantieerklärung beim ZVDH von 5 Jahren für
alle Produkte, Ersatzmaterialien, Entsorgungskosten und
Folgeschäden.
j) 5-jährige Nachhaftung bei einem namhaften
Versicherungsgeber, falls der Hersteller aus verschiedenen
Gründen nicht mehr bestehen sollte.
Soweit im Text nichts anderes beschrieben ist, sind Nähte
und Stöße mindestens 8 cm breit vollflächig zu verschweißen
und anzudrücken. Die Dichtigkeit ist durch die austretende
Bitumenschweißraupe zu überprüfen. Bei bestreuten Bahnen
ist es empfehlenswert, die Bitumenschweißraupe
abzustreuen.
Die Lieferung der ausgeschriebenen Materialien ist, wenn im
Text nicht anders beschrieben, in den Einheitspreisen mit zu
berücksichtigen.
Massenangaben sind unverbindlich und müssen vom
Anbieter geprüft werden.
Bei Verwendung von Gefälledämmstoffen ist der
Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN ISO 6946 und
DIN EN 832 zu berechnen und nachzuweisen. Es sind die
Grundsätze der Energieeinsparverordnung zu beachten.
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter von den
Örtlichkeiten zu überzeugen. Nachträge, die durch
Unkenntnis der Baustelle bedingt sind, werden nicht
gesondert vergütet.
Ein gemeinsames Aufmaß nach Durchführung der Arbeiten
ist vorgesehen. Die dabei festgestellten Massen werden für
beide Seiten verbindlich.
Die Abnahme erfolgt nach VOB/B § 12 als förmliche
Abnahme.
Der ausgeschriebene Dachaufbau u./od.
Abdichtungssystem sind Systemaufbauten od. Bestandteile
davon. Die Produkte, Stoffe und Abdichtungslagen sind in
Qualität, Zusammensetzung, Beschaffenheit und
gegenseitiger Verträglichkeit aufeinander abgestimmt.
Die dauerhafte Funktion des Dachschichtenpaketes lässt
sich durch regelmäßige, jährliche Inspektion der Dachflächen
sicherstellen
Der Systemaufbau hat die Anforderungen gegen Flugfeuer
und strahlende Wärme gem. LBO zu erfüllen.
(Nachweis dem LV beifügen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden: -durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.Ebenfallls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/ [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfürdurchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischenund gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmeeinschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniertwurden; Bestätigung des Auftraggebersüber die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung — Angaben zur Zahlung vonSteuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGverlangt.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigenVersicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweisezu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
[Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.