Neubau der Realschule Altlünen - Umverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen, Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: 97-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Realschule Altlünen - Umverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen, Baufeldfreimachung
500 m Bauzaun und Baumschutz
1000 m² Entfernung flächig wachsender Vegetationsbestände
180 m³ Oberbodenabtrag
500 m² Teilabbruch vorhandener Verkehrsflächen
Div. Abbruch Geländer, Schilder, Maste
50 m³ Abbruch Stützmauern, Betonfertigteile
655 m Verlegung Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser
130 m Verlegung Leerrohrverbindungen
2000 m³ Erdarbeiten, Abtrag Geländeauffüllungen
1300 m³ Grabenaushub und Wiederverfüllung für Ver- und Entsorgungsleitungen
3 m³ Herstellung von Durchbrüchen im Fundamentbereich für Gebäudeeinführungen
500 m² Errichtung Verkehrsflächen
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Lünen (ZGL) plant den Neubau der Real-schule Altlünen auf dem Gelände der bestehenden Realschule an der Rudolph-Nagel-Straße 23 in 44534 Lünen.
Zur Baufeldfreimachung sind sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld umzuverlegen. Ein Teil der Versorgungsleitungen für die bestehende Realschule mündet in der vorhandenen Turnhalle. Diese Leitungen müssen in den Verbindungsbau (Haupteingang, Hausmeisterraum) umverlegt werden.
Nach Umverlegung der Leitungen wird die vorhandene Turnhalle zurückgebaut. Der Abbruch ist Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung. Bei der Durchführung aller Arbeiten ist zu beachten, dass die Nachbargebäude und die Realschule vollständig in Betrieb bleiben. Ebenso die Verkehrsflächen der Zufahrt und des Schulhofs einschl. der Außenbestandsfläche. Lediglich die Grundrissfläche des Baufeldes innerhalb des Bauzaunes steht als Bewegungsflächen zur Verfügung.
Sollten in begründeten Ausnahmen dies nicht in der entsprechenden Form möglich sein, sind grundsätzlich die betreffenden Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeiten auszuführen. Die Beschaffung der Genehmigung dieser Arbeiten ist Sache des AN.
Dem Bieter/Auftragnehmer (AN) wird dringend geraten sich über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahme vor Angebotsabgabe zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten sowie der örtlichen Verhältnisse zu verschaffen.
Besonders die durch den Verkehr im unmittelbaren Anschluss an den Bauwerksbereich entstehenden Erschwernisse sind zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zur Baufeldfreimachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bernemann.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDH6E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.