Beschaffung eines Forstspezialschleppers Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KBK-B2-20-PosJ-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Forstspezialschleppers
Lieferung eines Forstspezialschleppers mit Forstausrüstung
Schroersdyk 62 47803 Krefeld
Lieferung eines Forstspezialschleppers mit Forstausrüstung (wie Seilwinde und Rückekran) in der 200 PS Klasse. Ausführung in durchgehender Rahmenbauweise, ohne Hilfs- und Tragrahmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzangaben zu vergleichbaren Fahrzeugen (Forstspezialschlepper)
Angabe von mindestens 3 Referenzen (vergleichbare Fahrzeuge)
- Angaben zu den nächstgelegenen (bezogen auf Krefeld) Servicestellen
- Vollständige Beschreibung des Forstspezialschleppers inkl. Fahrzeugskizze, aus denen die technischen Daten, Ausstattungsmerkmale und die Anordnung der Aufbauten hervorgehen
Abschnitt IV: Verfahren
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Raum 103
Ostwall 175
47798 Krefeld
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLD6HB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).