Aufdampfanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufdampfanlage
Zur Bearbeitung zweier Forschungsprojekte benötigt die AMO eine Elektronenstrahlverdampferanlage zur Deposition von homogenen Metall- und Isolatorschichten.
AMO, Gesellschaft für angewandte Mikro- und Optoelektronik mbH Otto-Blumenthal-Straße 25 52074 Aachen
Zur Bearbeitung zweier Forschungsprojekte benötigt die AMO eine Elektronenstrahlverdampferanlage zur Deposition von homogenen Metall- und Isolatorschichten. Dabei stehen die folgenden Ziele im Vordergrund:
- Die AMO stellt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit hohe Anforderungen an die Qualität der Elektronenstrahlverdampferanlage.
- Da die Depositionsanlage kurzfristig benötigt wird, ist es für die AMO wichtig, dass die Lieferung kurzfristig (wenige Monate) erfolgt.
- Für den Einsatz im laufenden Forschungsprojekt gibt es eine Reihe von erforderlichen Spezifikationen, die das Gerät erfüllen muss. Hierzu wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Optionales Wartungspaket für zwei Jahre
Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie "FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen - Innovationskompetenz" INNO-KOM Modul "Investitionszuschuss wiss.-techn. Infrastruktur"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01458
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJRRC67
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Folgende Hinweise zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer sind zu beachten:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.