Berufsspezifische Ausstattung (TA7) für gewerblich-technische Ausbildung im Berufskolleg Gladbeck Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-40-212/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsspezifische Ausstattung (TA7) für gewerblich-technische Ausbildung im Berufskolleg Gladbeck
Der Kreis Recklinghausen schreibt berufsspezifische Ausstattung für die gewerblich-technische Ausbildung im Berufskolleg Gladbeck aus.
Enthalten sind die nachfolgenden Positionen:
Los 1:
- CNC-Bearbeitungszentrum
Los 2:
- Absaugeinheit passend zum CNC-Bearbeitungszentrum
Los 3:
- Werkzeugausstattung für das CNC-Bearbeitungszentrum
- Kompressoranlage mit Trocknereinheit für das CNC-Bearbeitungszentrum
CNC-Bearbeitungszentrum
Berufskolleg Gladbeck Herderstraße 3 45964 Gladbeck
Der Kreis Recklinghausen schreibt berufsspezifische Ausstattung für die gewerblich-technische Ausbildung im Berufskolleg Gladbeck aus.
Enthalten sind die nachfolgenden Positionen:
- CNC-Bearbeitungszentrum
EFRE- 06 00 20 8
Absaugeinheit
Berufskolleg Gladbeck Herderstraße 3 45964 Gladbeck
Der Kreis Recklinghausen schreibt berufsspezifische Ausstattung für die gewerblich-technische Ausbildung im Berufskolleg Gladbeck aus.
Enthalten sind die nachfolgende Positionen:
- Absaugeinheit passend zum CNC-Bearbeitungszentrum
EFRE- 06 00 20 8
Werkzeugausstattung und Kompressoranlage
Berufskolleg Gladbeck Herderstraße 3 45964 Gladbeck
Der Kreis Recklinghausen schreibt berufsspezifische Ausstattung für die gewerblich-technische Ausbildung im Berufskolleg Gladbeck aus.
Enthalten sind die nachfolgende Positionen:
- Werkzeugausstattung für das CNC-Bearbeitungszentrum
- Kompressoranlage mit Trocknereinheit für das CNC-Bearbeitungszentrum
EFRE- 06 00 20 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CNC-Bearbeitungszentrum
Ort: Schopfloch
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Absaugeinheit, passend für geplantes CNC-Bearbeitungszentrum
Ort: Hall in Tirol
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kompressoranlage und Werkzeugausstattung
Ort: Reken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7 und in Abschnitt V unter V.2.4 jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DHR7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.