Objektüberwachung zum Neubau einer Sporthalle in Freckenhorst Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-056-65
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektüberwachung zum Neubau einer Sporthalle in Freckenhorst
Die Stadt Warendorf plant und realisiert im Ortsteil Freckenhorst den Neubau einer 2-fach-Sporthalle. Das Baufeld für die Sporthalle befindet sich im Bereich des alten Sportplatzes (Tennenplatz) am Nordfeld in Freckenhorst, unmittelbar westlich angrenzend an die Everwordgrundschule. Im Norden befindet sich ein Regenrückhaltebecken und südlich sowie östlich des Baufeldes grenzen Wohnbaugebiete an. Der Auftrag für die Objektplanung Gebäude wurde an das Büro Hartig Meyer Wömpner aus Münster vergeben. Für die Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1-7 nach § 34 HOAI beauftragt. Aktuell befinden sich die Planungen in der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist nahezu abgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Objektplanung zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation).
48231 Warendorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/-in oder Ingenieur/-in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 01.10.2016) für die Objektplanung zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude (Honorarzone III oder höher) beim Neubau einer Sporthalle oder eines vergleichbaren Gebäudes mit einem Baukostenvolumen in den Kostengruppen 300 bis 500 von mindestens 4 Mio. EUR ohne MwSt, wobei mindestens die Bearbeitung der Leistungsphase 8 abgeschlossen ist und das Vorhaben fertiggestellt ist.
2) Anzahl der beschäftigten Architekten/-innen und Bauingenieure/-innen gegliedert nach den Gruppen Inhaber / Geschäftsführung, festangestellte Mitarbeiter und freiberufliche Mitarbeiter jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Es muss mindestens eine Referenz benannt werden, die den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgaben genügt.
Außerdem darf die Anzahl der beschäftigten Architekten/-innen (ohne freiberuflich Beschäftigte) nicht unter 2,00 (Vollzeitstellenäquivalent) und die Anzahl der beschäftigten Architekten/-innen und Bauingenieure/-innen zusammen (ohne freiberuflich Beschäftigte) nicht unter 4,00 (Vollzeitstellenäquivalent) liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Ingenieur/-in der Fachrichtung Bauingenieurwesen zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/-in oder Ingenieur/-in der Fachrichtung Bauingenieurwesen tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK97LS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland