Objektplanung Realschule Schloss Neuhaus Referenznummer der Bekanntmachung: AHP 08/2021 - FB 1004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Realschule Schloss Neuhaus
Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude für den Neubau an der Realschule Schloss Neuhaus| Paderborn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Paderborn beabsichtigt den Neubau eines dreigeschossigen Fachklassentraktes für die Realschule Schloss Neuhaus, Amtsweg 6, 33104 Paderborn. Der Neubau ist an das bestehende Gebäude anzubinden. Auf dem Baugrundstück (ca. 750 m²) steht derzeit ein Einfamilienhaus, welches bis Baubeginn rückgebaut wird.
Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Als Budget stehen für diese Aufgabe für die Kostengruppe 300 rd. [Betrag gelöscht] Euro und für die Kostengruppe 400 rd. [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zur Verfügung.
Ziel ist eine barrierefreie Gestaltung, damit auch Kinder mit Einschränkungen aufgenommen werden können, daher ist ein Aufzug notwendig.
Die Stadt Paderborn legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also die Berücksichtigung der Bau- und Lebenszykluskosten.
So sind neben den Betriebskosten für Energieversorgung insbesondere auch Reinigungskosten, Wartungskosten der eingesetzten Technik sowie Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle stellt potenziellen Bewerbern die Anlage A zur Verfügung, die als Eignungsformular dient. Die Bewerber können die Anlage A elektronisch abrufen. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien. Anhand der Bewertungskriterien, die allen Bewerbern in der elektronisch abrufbaren "Bewertungsmatrix" transparent bekanntgegeben werden, trifft die Vergabestelle die Auswahl der Bewerber, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will.
Mit Zuschlagserteilung werden die LPH 1-3 beauftragt, die LPH 4-9 werden optional abgefragt (stufenweise Beauftragung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen,
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
— die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen,
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
— Referenzen zur Planung von mindestens 3 Neubauten, Honorarzone III , mit Angaben zu den Merkmalen Bildungsbau, öffentliches Gebäude oder keine vergleichbare Nutzung, BGF und Projektkosten 300 und 400 nach DIN 276, Jahr der Fertigstellung (nicht älter als 2016), LPH, Besondere Leistungen (Bau im laufenden Betrieb, Gründach)
— Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters mit jeweils Angaben zum Projektvolumen (KG 300, 400) der letzten drei in Federführung betreuten Projekte, der Anzahl der Planungsleistungen für Neubauten der Honorarzone III sowie der Projekte im Bildungsbau und der Anzahl der Berufsjahre.
Die Referenzen müssen Neubauten der Honorarzone III betreffen.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 2016 sein.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“/„Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
4. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.