Landschaftspflege LWL-Klinik Lippstadt Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-028-32-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59556
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftspflege LWL-Klinik Lippstadt
Übernahme der Landschaftspflege auf dem zur LWL-Klinik Lippstadt gehörenden Gelände ab dem 01.01.2022.
LWL-Klinik Lippstadt
Im Hofholz 6
59556 Lippstadt
Laufzeitvertrag über die Landschaftspflege auf dem zur LWL-Klinik Lippstadt gehörendem Gelände ab dem 01.01.2022 bis maximal 31.12.2025 (max. 48 Monate). Hierbei handelt es sich um die Pflege der Parkanlagen mit einer Größe von insgesamt ca. 50 ha, die sich gemäß Leistungsverzeichnis in verschiedene Pflegeflächen unterteilen. Die Pflege dient neben der Erhaltung der Parkanlagen zugleich auch der Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Rahmen der betrieblichen Verkehrssicherungspflichten.
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs findet ist eine zwingende Ortsbesichtigung vorgesehen. Die Ortsbesichtigung findet nach vorheriger individueller Terminabsprache bis spätestens zum 13.10.2021 mit Herrn Brede (Tel.: 029[gelöscht]) statt.
Der in der Anlage D beigefügte Vordruck (Besichtigungsbestätigung) ist anlässlich des Ortstermins mitzubringen und als Nachweis unterschrieben dem Angebot beizufügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
- er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden und sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsname und -datum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung), einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz im Bereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) anzugeben.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben. Darüber hinaus kommt als Auftragnehmer nur ein Unternehmen in Betracht, das zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit mindestens 2 Referenzen (möglichst aktuell) benennen kann, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist erklärtes politisches Ziel des LWL, die Belange schwerbehinderter Menschen zu fördern und sie möglichst am ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Vor diesem Hintergrund soll das Recht zur Teilnahme an dieser Ausschreibung gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten werden, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Voraussetzung gem. § 118 Abs. 2 GWB ist, dass mindestens 30% der in diesen Werkstätten oder Unternehmen Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
Eine entsprechende Erklärung (Anlage B3) über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 118 GWB ist vom Bieter bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die regelmäßige Prüfung über die Einhaltung, insbesondere durch die Vorlage aktueller und gültiger Nachweise und Bescheinigungen ausdrücklich vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.