FE 82.0753/2020 - „VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 82.0753/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0753/2020 - „VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“
FE 82.0753/2020 -„VAHRMOMENT: Entwicklung einer KI-gestützten Virtual Reality Lernanwendung“
Im Unterricht bieten digitale Medien völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten und neue Interaktionspro-zesse, welche die Lernprozesse der Lernenden erleichtern und unterstützen können. Insbesondere zeigt der Einsatz digitaler Medien eine hohe Effektstärke für die Lernform „Problemlösen“, welche sich auch für die Förderung von anwendungsbezogenem Wissen eignet bzw. die persönliche Ent-scheidungs- und Handlungskompetenz voranbringt. Mit der Erklärung der Kultusministerkonferenz (KMK) „Medienbildung in der Schule“ wurde 2012 dazu aufgefordert digitale Medien „für die Gestal-tung individueller und institutioneller Lehr- und Lernprozesse“ zu nutzen. Neben teilweise schon gängigen E-Learning-Formaten, wie u.a. virtuellen Klassenzimmern, Erklärvideos auf Social-Media-Plattformen oder klassischen „Klick“-basierten E-Learnings, hält auch die Nutzung von virtuellen Re-alitäten (VR) heute bereits Einzug in manches Klassenzimmer. Diese virtuellen Lernwelten ermögli-chen durch ihr breites Repertoire an Anwendungsmöglichkeiten, Lernende zu entlasten und umfang-reich zu unterstützen. Aufgrund der starken Immersion (die virtuelle Welt wird dabei als real empfun-den) können Lernende mit Hilfe der VR-Brillen, Situationen im 360°-Rundumblick erleben und dabei u.a. auch in Gefahren- und Konfliktsituationen geraten, die situiertes und erfahrungsbasiertes Lernen ermöglichen. Demnach werden die Potenziale für den Bildungssektor allgemein für groß gehalten. Ziel des Vertrages ist es, eine adaptive Lernumgebung (ITS) als VR-Anwendung zu entwickeln, die die Nutzungsabsicht der Zielgruppe zu VR in der Verkehrserziehung erhöht und weitere Ergebnisse auf diesem Themengebiet liefert. Die Anwendung soll nach der Evaluation Dritten (bspw. interessier-ten Vereinen und Institutionen) zur Verfügung gestellt werden, um so zu einer Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden beizutragen. Hierzu werden sie sich die Hardwarekomponenten (wie VR-Brillen und Tablets) nachkaufen und auf diesen die VR-Anwendung und die Controller-App in-stallieren, um damit insbesondere Schulungen und Unterrichtseinheiten bzw. Verkehrssicherheitsar-beit durchzuführen. Als weiteres Ziel des Auftraggebers gilt es Erfahrung zur Nutzung eines ITS zu generieren, um eine Adaptionsvorlage für andere Arten der Verkehrsbeteiligung zu erhalten.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung von Virtual Reality Anwendungen zur Verwendung in der (berufs-)schulischen Bildung von jungen Erwachsenen, nachzuweisen durch: Mindestens 1 Projekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1 unter Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber; unter zur Verfügungsstellung von Bildmaterial oder anderer geeigneter zugänglicher Medien, die eine Bewertung der Qualität des erstellten Produkts erlauben)
2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von intelligenten tutoriellen Systemen (ITS) in Verbindung mit VR; nachzuweisen durch: Mindestens 1 Projekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2 unter Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber; unter zur Verfügungsstellung von Bildmaterial oder anderer geeigneter zugänglicher Medien, die eine Bewertung der Qualität des erstellten Produkts erlauben)
3. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von VR-Inhalten mit Bezug zu Mobilität und/oder Straßenverkehr mit Animationssoftware; nachzuweisen durch: Mindestens 1 Projekt aus den letzten 5 Jahren
(einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3 unter Angabe zu Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber; unter zur Verfügungstellung von Bildmaterial oder anderer geeigneter zugänglicher Medien, die eine Bewertung der Qualität des erstellten Produkts erlauben)
4. Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und namentliche Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter bzw.-bearbeiterinnen (sofern zumutbar) mit Angabe der Qualifikationen.
Fachbetreuer mit pädagogischer Expertise; nachzuweisen durch: siehe Formblatt Eigenerklärung Nr. 2
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.