FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 07.0307/2020/EGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern
FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern
Leistungsbeschreibung (Kurzfassung)
Die Kennwerte, die mit dem Spaltzug-Schwellversuch gemäß den Technischen Prüfvorschriften TP Asphalt-StB, Teil 24 „Beständigkeit gegen Ermüdung“ sowie Teil 26 „Bestimmung der Steifigkeit“ ermittelt werden, bilden die Eingangsgrößen für die rechnerische Dimensionierung gemäß den RDO Asphalt 09.
Die Kenntnis über die Präzision dieser beiden Prüfverfahren ist somit Grundvoraussetzung für den Einsatz der rechnerischen Dimensionierung im Rahmen von Bauverträgen. Nur mit den Präzisionsdaten können Toleranzen festgelegt werden. Erst mit diesen Kennwerten ist eine rechnerische Dimensionierung auf einem gesicherten Niveau und die Anwendung der RDO Asphalt 09 für konventionelle Bauverträge möglich. Die gewonnenen Erkenntnisse würden folglich die Grundlage für die Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen von konventionellen Bauverträgen darstellen, bei denen die RDO Asphalt angewendet werden.
Im Rahmen von Ringversuchen ist die Präzision der Prüfverfahren zu ermitteln.
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens sind Ringversuche zur Ermittlung der Kennwerte für die Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) gemäß des „Merkblattes über die statistische Auswertung von Prüfergebnissen“ der FGSV. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Prüfmaschinen sind diese im Vorfeld der Ringversuche einer Kalibrierung und Systemprüfung zu unterziehen („Geräteaudit“). Erst mit einer nachweislich erfolgreichen Teilnahme darf die jeweilige Prüfstelle am Ringversuch teilnehmen.
Im Rahmen der Ringversuche sind für die TP Asphalt-StB, Teil 24 und die TP Asphalt-StB, Teil 26 je fünf Mischgüter zu untersuchen. Die Mischgüter sollen so ausgewählt werden, dass unterschiedliche Messniveaus zu erwarten sind.
Die Anzahl der am Ringversuch beteiligten Prüfstellen sollte je Versuchstyp mindestens 12 betragen. Je Prüfstelle sind mindestens zwei Ergebnisse je Messniveau zu ermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 07.0307/2020/EGB - Ringversuch zum Spaltzug-Schwellversuch an Asphaltporbekörpern
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.