Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise bei der Entwicklung von Solarparks Referenznummer der Bekanntmachung: 180563

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGRBQ9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGRBQ9
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise bei der Entwicklung von Solarparks

Referenznummer der Bekanntmachung: 180563
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die 1999 gegründete Trianel GmbH ("Trianel") ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Millionen Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen.

Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG ("TEP"), in der u.a. die erneuerbare Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel (Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Solarparks stehen zur Verfügung. TEP beabsichtigt, in den kommenden Jahren jährlich ca. 100 bis 150 MW Produktionskapazität aus Photovoltaik aufzubauen.

Die TEP beabsichtigt in diesem Zusammenhang, gemeinsam mit ihren Partnern in den nächsten Jahren bis zu EUR 300-400 Mio. in die Entwicklung von Solarparks zu investieren. Dabei wird die TEP eigene Projekte entwickeln, in Betrieb befindliche Projekte erwerben oder Projekte anderer Projektentwickler unterstützen bzw. gemeinsam mit diesen entwickeln und sich an diesen später gegebenenfalls beteiligen.

Die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen der Flächenakquise sollen sicherstellen, dass die Potentialflächen für die einzelnen Projekte in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen gesichert werden.

Insgesamt ist beabsichtigt, hierfür bis zu fünf Rahmenverträge zu vergeben. Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenverträge sind nur schwer prognostizierbar, da die Leistungen erstmalig ausgeschrieben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79418000 Beschaffungsberatung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG Krefelder Straße 203 52070 Aachen Weitere Einzelheiten zu den Regionen der Flächenakquise enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der/Die Dienstleister sollen der TEP mögliche Flächenpotentiale für die Entwicklung von Solarparks anbieten. Darüber hinaus wird die TEP dem Dienstleister/ den Dienstleistern auf Basis von Potentialstudien bundesweit mögliche Gebiete für die Errichtung von Solarparks (sog. Potentialgebiete) benennen. Diese Flächen hat der jeweilige Dienstleister zugunsten der TEP zu sichern.

Zu den vorrangigen Akquiseaufgaben gehören insbesondere:

1. Eigene Potentialrecherche (unterstützt durch die TEP) oder Potentialvorgabe von TEP.

2. Sicherung der Standortgrundstücke für die Photovoltaikanlage auf die TEP auf der Basis des eines vorgegebenen Musters für einen Nutzungsvertrag durch Vorlage des bereits durch den jeweiligen Eigentümer unterzeichneten Nutzungsvertrags.

3. Unterstützung im Rahmen der Erlangung des Baurechtes durch Erreichung eines Aufstellungsbeschlusses für die Standortgrundstücke.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag kann durch TEP nach Ablauf der 48-monatigen Grundlaufzeit insgesamt zwei Mal um jeweils 24 Monate verlängert werden (zwei Verlängerungsoptionen). Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 96 Monate (acht Jahre). Weitere Einzelheiten zu den Vertragsverlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1 vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, ist nach Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.1.2 (WL1 und WL2) und ausreichender Personalressourcen gemäß Ziff. III.1.3 (TL1) für die Bewertung der Eignung ausschließlich die Fachkunde/technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird anhand der gemäß Abschnitt III.1.3 vorzulegenden Referenzen (TL2) bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden (je 300 Punkte pro (Mindest-)Referenz).

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Referenz werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.

- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;

- 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;

- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnitt;

- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;

- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.

Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende Optionen in Bezug auf jedes exklusive Flächenpotential sind vorgesehen:

- Option "Trassensicherung" (schuldrechtliche Sicherung der Flächen für die Kabeltrassen auf die TEP)

- Option "Dingliche Sicherung" (dingliche Flächensicherung für die Standortfläche und ggf. der Kabeltrasse zugunsten der TEP)

- Option "Vermittlung eines baureifen Projektes"

Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu den Optionen.

Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziff. II.2.10: Varianten/ Alternativangebote (Nebenangebote) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

PL3. Eigenerklärung, dass das sich bewerbende Unternehmen weder mittelbar noch unmittelbar von Gesellschaftern bzw. Eigentümern gehalten wird, die ebenso wie die TEP als Projektentwickler im Bereich Solar/ Photovoltaik am Markt tätig sind. Bewerber, die diese Anforderung nicht erfüllen oder die Eigenklärung (ggf. nach entsprechender Nachforderung) nicht abgeben (können), können ausgeschlossen werden.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Flächenakquise im Rahmen von Standortentwicklungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.

TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. gemäß Formblatt) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Flächenakquise im Rahmen von Standortentwicklungen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Ziff. VI.5). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. TEP kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor, Referenzauftraggeber der Bewerber zu kontaktieren.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zugunsten der TEP vorsehen wird, sofern eine falsche Erklärung gemäß Ziff. III.1.1 PL3 abgegeben wurde oder sich die Unternehmensverhältnisse während der Vertragslaufzeit dergestalt ändern, dass der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar von Gesellschaftern bzw. Eigentümern gehalten wird, die ebenso wie die TEP als Projektentwickler im Bereich Solar/ Photovoltaik am Markt tätig sind. Der Rahmenvertrag wird insofern auch eine unverzügliche Anzeigepflicht vorsehen. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Mit dem Ernstangebot wird ein Projektteam zu benennen sein. Das im Erstangebot benannte Projektteam wird für die etwaige Auftragsdurchführung verbindlich benannt. Spätere Wechsel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. Sofern im Laufe der Angebotsphase Projektleiter*in oder stellv. Projektleiter*in ausgetauscht werden, kann der Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

2. Der Rahmenvertrag wird idealerweise eine Regelung enthalten, wonach der jeweilige Rahmenvertragspartner verpflichtet ist, in der bzw. den von der TEP im Rahmenvertrag definierte(n) Region(en) keine Flächenakquise im Bereich Solar/ Photovoltaik für andere Unternehmen als die TEP. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist (soweit zur Verfügung stehend) verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von der TEP erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 15.10.2021 an TEP über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziff. I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. TEP kann Ausnahmen, insbesondere bei englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen, zulassen.

6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.

7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der Entwurfsfassung bereitgestellt wurden) einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.

8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen oder ein Bewerber/ Bieter bzw. eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft einer Umstrukturierung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB unterfallen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung

der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.

10. TEP behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.

11. Zu Ziff. IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der Kalenderwoche 43/2021 die finalisierten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt.

12. TEP behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.

13. Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird, wird TEP diese mit den Bietern verhandeln. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden entweder in Aachen oder - abhängig von der dann gegebenen Pandemiesituation - per Videokonferenz stattfinden.

14. Zu Ziff. IV.1.4: TEP behält sich vor, das Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. Weitere Informationen hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRBQ9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2021

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Lemgo
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Leopoldshöhe
Leverkusen
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Lohmar
Löhne
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Lüdenscheid
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Marsberg
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Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
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Olsberg
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Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
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Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
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Swisttal
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Telgte
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