Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/930d
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihr-stadtwerk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU
Die Auftraggeberin versorgt ihre Kunden bislang mit einem niederkalorischen Gas aus regionaler Produktion, welches einen niedrigeren Wobbe-Index (ca. 10,4 kWh/m3) als "normales" L-Gas (11,0 bis 13,0 kWh/m3) besitzt. Im Zuge der Marktraumumstellung müssen sämtliche Gasverbrauchsstellen im Netzgebiet auf H-Gas (Wobbe-Index ca. 14,5 kWh/m3) angepasst werden. Aus technischen Gründen erfolgt eine Anpassung in zwei Schritten: Zunächst hat zum Schalttermin am 5. Oktober 2021 die Anpassung von niederkalorischem L-Gas auf eine Zwischenstufe ("normales" L-Gas) und sodann zum Schalttermin am 18. Januar 2022 die finale Anpassung von der Zwischenstufe auf H-Gas zu erfolgen. Die Zwischenstufe wird durch eine Konditionierung des H-Gases erreicht.
Konventionelle Industriebrenner
Netzgebiet der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH Rehrhofer Weg 127-133 29633 Munster
Es wurden 95 konventionelle Industriebrenner (42 Geräte von RLM-Kunden und 53 Geräte von SLP-Kunden) erhoben. Nunmehr ist die Anpassung der konventionellen Industriebrenner (z. B. Gasgebläsebrenner, Ringbrenner, Rohrbrenner usw.) vorzunehmen. Diese umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen. Die genauen Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt wurden.
Gewerblich genutzte Sondergeräte
Netzgebiet der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH Rehrhofer Weg 127-133 29633 Munster
Es wurden 139 gewerblich genutzte Sondergeräte (27 Geräte von RLM- Kunden und 112 Geräte von SLP-Kunden) erhoben. Nunmehr ist die Anpassung der gewerblich genutzten Sondergeräte (z. B. Hotelherde, Bratplatten, Konvektomaten, Hockerkocher, Dunkelstrahler usw.) vorzunehmen. Diese umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676 B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen. Die genauen Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt wurden.
Haushaltstypische Gasgeräte
Netzgebiet der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH Rehrhofer Weg 127-133 29633 Munster
Es wurden 1.343 haushaltstypische Gasgeräte bei RLM- Kunden erhoben. Nunmehr ist die Anpassung der haushaltstypischen Gasgeräte (z. B. Brennwertgeräte, Umlaufwasserheizer, Heizkessel usw.) vorzunehmen. Diese umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen. Die genauen Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konventionelle Industriebrenner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewerblich genutzte Sondergeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haushaltstypische Gasgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CRB66
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7/08
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7/08
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html