Anmietung von Büroflächen zur Schulnutzung, Aachener Str. 744-750, 50933 Köln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Büroflächen zur Schulnutzung, Aachener Str. 744-750, 50933 Köln
Aufgrund fehlender kurzfristiger Perspektiven für neue Schulplätze hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Köln beschlossen, die Identifizierung, Sicherung und Entwicklung weiterer Grundstücksflächen oder Bestandsimmobilien für neue Schulen weiter zu forcieren. Als ein Gebäude wurde der Komplex Aachener Str. 744-750 identifiziert, dessen Raumprogramm sich für eine weiterführende Schule mit geringen Umbauten im Gebäude realisieren lässt.
Aufgrund fehlender kurzfristiger Perspektiven für neue Schulplätze hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Köln beschlossen, die Identifizierung, Sicherung und Entwicklung weiterer Grundstücksflächen oder Bestandsimmobilien für neue Schulen weiter zu forcieren. Als ein Gebäude wurde der Komplex Aachener Str. 744-750 identifiziert, dessen Raumprogramm sich für eine weiterführende Schule mit geringen Umbauten im Gebäude realisieren lässt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Gründe sind in der Bekanntmachung vom 10.09.2021, 2021-S 176-455971 aufgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung vom 10.09.2021 wurde korrigiert. Sie findet sich nun unter der Nummer 2021-S 181-468117, veröffentlicht am 17.09.2021. Das Formular für die Bekanntmachung vergebener Aufträge war nach Information durch den Help Desk zu verwenden, da weder Korrektur noch Stornierung einer vorhandenen Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung möglich sind. Unter Ziff. VI.1 findet sich der Hinweis, dass keine Angebote eingegangen sind. Dieses Feld ist voreingestellt und kann nur so befüllt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.