Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BM2021001MSHPRV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung
Von der Softwareentwicklung über den Datenaustausch und den Betrieb von Rechenzentren und Netzen bis hin zur Fachberatung: Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten und Services voran. Rund 1.500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schaffen deutschlandweit wegweisende Lösungen für Krankenkassen und deren Versicherte.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem
damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigen die Auftraggeber Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg Die Lieferung der Lizenzen hat elektronisch zu erfolgen. Bezugsberechtigt sind alle unter I.I. genannten Auftraggeber., BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Holding GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung schreiben die Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe (Auftraggeber) eine Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business-und Service-Vertrag; Select-Plus-Vertrag 2015; Konzernvertrag 2015) sowie weiterer nicht unter die Konditionenverträge des Bundes fallender MS-Produkte (z.B. Online-Services) zur Versorgung der Auftraggeber selbst und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe aus.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter besonderer Berücksichtigung der Konditionenverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Microsoft Irland soweit dies möglich ist, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst-und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf der Auftraggeber konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung bezüglich der Microsoft-Produkte aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht.
Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Beschaffung aller verfügbaren Microsoft -Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und ggf.
Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministeriums des Inneren
und Microsoft, unter den Select Plus-Vertrag bzw. den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen
Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen.
- Beschaffung solcher Microsoft -Produkte und Lizenzmodelle, die nicht über die Konditionenverträge des BMI
lizenziert werden können, ggf. unter Berücksichtigung besonderer diesbezüglicher Microsoft-Konditionen für
Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
- Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung
- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes,
- Unterstützung im Software-Assetmanagement,
- Beratung und Unterstützung bei Lizenzierungs- und Produktfragen,
- Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen
- Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel
- Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung der Lizenzen
- Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im VolumeLicensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle
Verträge der Auftraggeber über das o.g. Service Center.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYYYL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de