Telenotarzt OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5772
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]98
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Telenotarzt OWL
Ziel dieser Ausschreibung ist
1. die gemeinsame Beschaffung und Etablierung eines Telenotarztsystems (einschl. Support), einschließlich der Ausstattung von insgesamt 6 Rettungsmitteln, welches flächendeckend im Regierungsbezirk Detmold eingesetzt werden soll,
2. die Anbindung weiterer Rettungsmittel an das TNA-System in den Jahren 2022 bis 2026 nach Start des TNA-Systems (als Teil der vorherigen Position 1) sowie
3. der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Bielefeld und den Kreis Paderborn über die Lieferung und ggf. den Einbau der erforderlichen Hardwarekomponenten in weiteren Rettungsmitteln zum Anschluss an das TNA-System (= Position 2)
Bielefeld In der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn werden jeweils zwei identische und zueinander redundante Telenotarzt-Arbeitsplätze eingerichtet und betrieben. An das Telenotarzt-System werden Rettungsmittel aus den Kreisen Paderborn, Gütersloh, Lippe, Herford, Höxter und Minden-Lübbecke und der Stadt Bielefeld angeschlossen. Grundsätzlich gehört die Fläche der o. g. Gebietskörperschaften zum Haupterfüllungsort., Kreis Paderborn, Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Gütersloh
Ziel dieser Ausschreibung ist
1. die gemeinsame Beschaffung und Etablierung eines Telenotarztsystems (einschl. Support), einschließlich der Ausstattung von insgesamt 6 Rettungsmitteln, welches flächendeckend im Regierungsbezirk Detmold eingesetzt werden soll,
2. die Anbindung weiterer Rettungsmittel an das TNA-System in den Jahren 2022 bis 2026 nach Start des TNA-Systems (als Teil der vorherigen Position 1) sowie
3. der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Bielefeld und den Kreis Paderborn über die Lieferung und ggf. den Einbau der erforderlichen Hardwarekomponenten in weiteren Rettungsmitteln zum Anschluss an das TNA-System (= Position 2).
Der Kreis Paderborn und die Stadt Bielefeld bilden gemeinsam mit den Kreisen Gütersloh, Lippe, Herford, Höxter und Minden-Lübbecke eine Trägergemeinschaft für das Telenotarzt-System. Die Eigenschaft der Kernträger übernehmen die Stadt Bielefeld und der Kreis Paderborn. Die Kernträger richten in ihren Feuerschutz- und Rettungsleitstellen jeweils zwei identische und zueinander redundante Telenotarzt-Arbeitsplätze ein und betreiben diese für die Trägergemeinschaft rund um die Uhr an 24 Stunden und 365 Tagen, um das bestehende Netz notärztlicher Versorgung der Bevölkerung zu ergänzen und die schnellstmögliche Betreuung der Patienten*innen zu verbessern. An das Telenotarzt-System werden sukzessive bis zu ca. 130 Rettungsmittel angebunden.
Der Betrieb des TNA-Systems wird zunächst bis 31.12.2028 befristet ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 2 weitere Jahre, sofern weder Auftraggeber noch Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf des Vertragsendes widersprechen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Der Betrieb des TNA-Systems wird zunächst bis 31.12.2028 befristet ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 2 weitere Jahre, sofern weder Auftraggeber noch Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf des Vertragsendes widersprechen.
Bewertung der Referenz/en, soweit sie über die Mindestanforderungen hinausgehen:
Kriterium: Referenz, hier: Marktsegment der Referenzgeber: Mehr als zwei Referenzgeber sind eine Einrichtung der BOS (= Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) = 20 Punkte; Ein oder zwei Referenzgeber sind eine Einrichtung der BOS = 10 Punkte, kein Referenzgeber ist eine Einrichtung der BOS = 0 Punkte
Kriterium: Anzahl der durch die Referenz/en abgedeckten Teilsegmente (weitere Referenzen zu einem bereits erfüllten Teilsegment bleiben unberücksichtigt): 1 Teilsegment durch Referenz nachgewiesen = 0 Punkte; 2 Teilsegmente durch Referenz nachgewiesen = 10 Punkte; 3 Teilsegmente durch Referenz nachgewiesen = 20 Punkte; 4 Teilsegmente durch Referenz nachgewiesen = 30 Punkte; 5 Teilsegmente durch Referenz nachgewiesen = 40 Punkte
Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber in der Rangfolge auf Platz drei liegen (Punktgleichheit), werden alle auf Platz drei liegenden Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.
zu Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Es können max. 440 Leistungspunkte erzielt werden, die sich auf einzelne Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung beziehen. Der Schwankungsbereich beträgt 6 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Mindestanforderungen:
1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR ; Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2, Erklärung, dass
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bewerbers eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: a. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b. § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g. § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233 a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- das Unternehmen des/der Bewerber/s seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegen bzw. das Unternehmen des/der Bewerber/s seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass der/die Bewerber zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat/haben.
3. Erklärung, dass das Unternehmen des/der Bewerber/s nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
4. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss des/der Bewerber/s von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. 5. Betriebsbeschreibung: Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Hinweis zu den Erklärungen unter Ziffer 2 - 4: Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.
1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme - Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Es wird mindestens eine Referenz über die Errichtung und/oder den Betrieb von einer Teilkomponente eines Telenotarztsystems oder eines vergleichbaren Systems gefordert. Die Referenz muss sich mindestens auf eine der folgenden Teilkomponenten beziehen:
- digitale Einsatzdokumentation in Rettungsmitteln - Soft- oder Hardwarelösungen zur Unterstützung von Rettungsdiensteinsätzen - Anbindung eines Einsatzleitsystems einer BOS-Leitstelle - Komponenten zur Einsatzunterstützung in der Luftrettung - Digitale Übertragung von Vitaldaten an einen zentralen Telenotarztarbeitsplatz
Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Zeitraum: 2017 - 2021) werden anerkannt. Bei den Referenzen soll folgendes angegeben werden:
- Name des Auftraggebers
- Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
- Auftragsvolumen
- falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde
- Kurzbeschreibung der Maßnahme bzw. der Teilkomponente(n)
2. Bestätigung, dass dem im Auftragsfall eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. 3. gültige Zertifizierung des Betreibers des TNA-Systems nach ISO/IEC 27001 sowie Fortbestand der Zertifizierung während der Vertragslaufzeit .
zu Referenz: Die Referenz muss sich mindestens auf eine der folgenden Teilkomponenten beziehen:
- digitale Einsatzdokumentation in Rettungsmitteln - Soft- oder Hardwarelösungen zur Unterstützung von Rettungsdiensteinsätzen - Anbindung eines Einsatzleitsystems einer BOS-Leitstelle - Komponenten zur Einsatzunterstützung in der Luftrettung - Digitale Übertragung von Vitaldaten an einen zentralen Telenotarztarbeitsplatz
1. Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme. Während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen je Schadenereignis verfügen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
2. Der Betreiber des TNA-Systems muss während der Vertragslaufzeit gültig nach ISO/IEC 27001 zertifiziert sein bzw. bleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ975V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind