Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2022/2023 mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5825
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2022/2023 mit Verlängerungsoption
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Bestreifung und Bewachung verschiedener Standorte der Stadtverwaltung im Innenstadtbereich (Schwerpunkt Altes und Neues Rathaus, s. Auflistung Ziff. 1.1 der Leistungsbeschreibung).
Stadt Bielefeld Niederwall 23 33602 Bielefeld An folgenden Standorten der Stadtverwaltung sind die o. g. Leistungen grds. zu erbringen:
- Im Alten und Neuen Rathauses, Niederwall 23 und 25 sowie im direkten Anbau Viktoriastr. 2 + 4, 33602 Bielefeld, insbesondere in den Bereichen
- des Amtes für soziale Leistungen - Sozialamt -
- des Amtes für Jugend und Familie - Jugendamt -
- des Bürgeramtes
- der öffentlichen Toiletten
- der Treppenhäuser
- der unmittelbaren Außenbereiche an den Gebäuden (insbesondere Eingänge, Beete, Treppen, Einfahrten)
> Dauerhafte Präsenz während der Öffnungszeiten
> Zu Öffnungs- und Schließungszeiten insbesondere auch in der Bürgerberatung
- Kfz-Zulassungsstelle im Amerikahaus, Paulusstr. 8, 33602 Bielefeld
> Dauerhafte Präsenz während der Öffnungszeiten
- Haus der Gesundheit (Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt), Nikolaus-Dürkopp-Str. 5 - 9, 33602 Bielefeld
> Hilfeleistung auf Anforderung durch Mitarbeiter*innen, keine dauerhafte Präs...
Aufgabengebiet
> Schutz von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum (Bewachungsdienst/Sicherheitsdienst)
> Ausübung und Durchsetzung des Hausrechts, des Rauchverbots, des Alkoholverbots und ggfs. des Hundeverbots
> Schlichtung bei Streitigkeiten und Störungen in den Fluren und Wartezonen
> Personen des Hauses verweisen, die sich offensichtlich zu keinem nachvollziehbaren Zweck im Rathaus aufhalten
> Allgemeine Kontrolle der Außenbereiche hinsichtlich nicht sesshafter Personen sowie alkoholisierter Personen
Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2023 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.12.2025). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlängerungsoption hat, ist dies spätestens bis zum 30.09.2023 für die erste Verlängerung bzw. 30.09. eines jeden Jahres für jede folgende Verlängerung schriftlich zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Handels- bzw. Berufsgenossenschaftsregister
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, soll eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, eingereicht werden.
- aktuelle gültige Gewerbeerlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung
- Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und den Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
- Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
- Erklärung, dass der/die Bieter sich nicht in Liquidation befindet/befinden.
- Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist.
- Erklärung, dass gegen den/die Bieter keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Der Bieter muss fünf positive Referenzen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Auftraggebern der öffentlichen Verwaltung, für die er bereits der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare (hinsichtlich des Aufgabengebiets: BD eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit Publikumsverkehr) Leistungen seit 2018 erbracht hat, nachweisen. Diese sollen dem Angebot beigefügt werden.
Für jede der vorgelegten Referenzen benennt der Bieter die komplette Anschrift des Referenzgebers inklusive Name des Ansprechpartners, seiner E-Mail-Adresse und seiner Telefonnummer.
Betriebsbeschreibung, aus der u. a. hervorgeht, dass der Bieter auf der Grundlage der Gewerbeerlaubnis über eine betriebliche Praxis von 3 Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügt
- Nachweis, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vorliegt (eine Kopie soll dem Angebot beigefügt werden)
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Bei notwendigen Personalwechseln (s. Ziff. 2.2.1) ist vor Arbeitsaufnahme ein zum Zeitpunkt des Wechsels nicht älter als 3 Monate altes polizeiliches Führungszeugnis des neu einzusetzenden Personals unaufgefordert vorzulegen. Beschäftigte mit Eintragungen dürfen nicht eingesetzt werden.
Der AN muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall, vorweisen können:
Schadensart/mindestens:
- Personenschäden (für die einzelne Person)/ 1.500.000,- EUR
- Sachschäden/ 1.000.000,- EUR
- Verlust von Schlüsseln/ 250.000,- EUR
- Vermögensschäden
sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz/ 250.000,- EUR
- Verlust bewachter Sachen/ 250.000,- EUR
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist vom AN vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Bei Verlängerung oder Wechsel der Versicherung ist der Nachweis erneut vorzulegen.
Der AN muss zur Durchführung Personal beschäftigen, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
- ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
- Erfüllung der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 und 2 Bewachungsverordnung (u. a. Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Ausbildung)
- Kein Vorliegen von für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) und kein anhängiges Verfahren
- Schulung in Deeskalationstechniken
- den Anforderungen des SD physisch und psychisch gewachsen
Das Führungspersonal der EL muss über die Qualifikation mindestens als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder vergleichbare Abschlüsse verfügen sowie persönlich und fachlich in der Lage sein, die Führung seiner diensttuenden Beschäftigten zu gewährleisten.
Es wird ausschließlich eigenes Personal des AN eingesetzt. Der Einsatz von Subunternehmern ist nicht gestattet.
Für die Beschäftigten des AN muss ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag bestehen, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. in seiner jeweils gültigen Fassung enthält. Der AN muss vor Aufnahme des Bewachungsdienstes sowie auf Verlangen des AG im Verlaufe des Vertragsverhältnisses des Beschäftigten den Nachweis der Eignung der Beschäftigten für den BD führen.
Der AN muss sicherstellen, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den für den Erfüllungsort Bielefeld anzuwendenden Mantel-, Lohn- und Gehalts-Flächentarifverträgen zwischen Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzip eingesetzt werden.
Der AN muss für jeden Beschäftigten, der im Rahmen dieses Auftrages eingesetzt wird, die Abgabe einer Erklärung zum Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung vorweisen können. Außerdem muss der AN sicherstellen, dass die Beschäftigten zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit der Durchführung des BD bekannt gewordenen Informationen - auch nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis - belehrt werden.
Der AN verpflichtet sich, alle das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungsverordnung, Tarifvertrag für Sicherheitsleistungen).
Einsatz von Langzeitarbeitslosen s. Ziff. VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einsatz von Langzeitarbeitslosen
Bei der Auftragserfüllung muss der Anteil ehemaliger Langzeitarbeitsloser in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei dem eingesetzten Personal mindestens 10 % betragen. Nachweise hierüber sind mit jeder Abrechnung vorzulegen.
Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind (§ 18 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch).
Bei der Ermittlung des Personalanteils werden alle in diesem Auftrag tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer individuellen Stundenzahl berücksichtigt.
Die besondere Ausführungsbestimmung gilt für die gesamte Laufzeit als erfüllt, wenn der/die für diesen Auftrag eingesetzte/n Langzeitarbeitslose/en während der Vertragslaufzeit oder innerhalb von zwei Jahren vor Vertragsbeginn eingestellt wurde/n und durchgehend für diese Leistung tätig ist/sind.
Für jeden Monat, in dem die besondere Ausführungsbestimmung zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen nicht erfüllt ist, ist eine Vertragsstrafe von 5 % des monatlichen Auftragswertes vom Auftragnehmer zu entrichten. Eine festgesetzte Vertragsstrafe wird unmittelbar mit der Vergütung für die Leistungserbringung verrechnet.
Wird diese Beschäftigungsquote bei Beginn bzw. aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern während der Vertragslaufzeit nicht erfüllt, entfällt die Vertragsstrafe, wenn innerhalb von drei Monaten diese Bedingung erstmals bzw. wieder erfüllt ist. Sollten die drei Monate überschritten werden, wird die Vertragsstrafe rückwirkend erhoben.
Sofern der Auftragnehmer belegen kann, dass ihm für den Zeitraum der Leistungserbringung trotz seiner Bemühungen geeignete Langzeitarbeitslose nicht vermittelt werden konnten, wird auf die Festsetzung einer Vertragsstrafe verzichtet. Hierzu ist jeweils eine entsprechende Bescheinigung des Jobcenters vorzulegen, die nicht älter als vier Wochen sein darf.
Die Langzeitarbeitslosigkeit des im Auftrag eingesetzten Personals ist durch eine Bescheinigung des zuletzt zuständigen Jobcenters oder Agentur für Arbeit nachzuweisen. Diese Bescheinigung kann vom Mitarbeiter bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Fehlende Bescheinigungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ97XP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]