Einlagerung, Warenbewirtschaftung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das Bundesministerium für Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.13 - 0638/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]017
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einlagerung, Warenbewirtschaftung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das Bundesministerium für Gesundheit
Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von Covid-19 Impfstoffen für das Bundesministerium für Gesundheit
Lagerlogistik Impfstoffe Ultratiefkühlung
Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von bis zu 40.000.000 Dosen COVID-19 Impfstoff für das Bundesministerium für Gesundheit ab 12.2021. Gegenstand sind Impfstoffe welche im Bereich Ultra-Tiefkühlung (-90°C bis -60°C) gelagert werden müssen.
Die Auftraggeberin ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag 4 mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.
Optional können Lagerkapazitäten Ultratiefkühlung für bis zu 30 Mio Impfdosen zusätzlich gezogen werden. Eine Verpflichtung zur Ziehung dieser Option besteht nicht.
Lagerlogistik Impfstoffe Plus-Kühlung und Tiefkühlung
Warenannahme, Einlagerung, Warenbewirtschaftung inklusive Lagerhaltung, Versandaufbereitung und Koordination der Versandlogistik von bis zu 365 Paletten COVID-19 Impfstoff für das Bundesministerium für Gesundheit ab 12.2021. Gegenstand sind Impfstoffe welche im Bereich der Kühllagerung (2°C bis 8°C) und Tiefkühllagerung (-25°C bis -15°C) gelagert werden müssen.
Die Auftraggeberin ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag 4 mal um jeweils 6 Monate zu verlängern.
Optional können Lagerkapazitäten im Bereich von 2-8°C oder -25°C bis -15°C in Höhe von bis zu 614 Palettenstellplätzen zusätzlich gezogen werden. Eine Verpflichtung zur Ziehung dieser Option besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz Ihres Unternehmens im letzten Geschäftsjahr anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr betragen. Nutzen Sie hierzu bitte das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument 06 Anlage Unternehmensdaten.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
- Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine durch Sie zu erstellende Erklärung ein, aus welcher nachvollziehbar ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung Ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt oder im Falle einer Zuschlagserteilung für die Leistungserbringung vorsieht. Legen Sie nachvollziehbar dar, wie Sie die ausreichende und zeitgerechte Bereitstellung dieser im Vorfeld des Leistungsbeginnes organisieren.
Bitte gehen Sie ferner auf die einzusetzenden techn. Fachkräfte ein, insbesondere auch auf die techn. Fachkräfte die bei der Einhaltung und Organisation der Leistungserbringung nach GDP eingesetzt sind oder werden sollen, unabhängig davon ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Bitte machen Sie insbesondere Angaben zur geplanten Anzahl und Qualifikation der techn. Fachkräfte. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist zu vermeiden.
- Eigenerklärung Großhandelserlaubnis nach § 52 a Arzneimittelgesetz
Bitte reichen Sie die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung bzgl. Großhandelserlaubnis nach § 52a Arzneimittelgesetz ein. Sollte Ihr Unternehmen über eine Großhandelserlaubnis nach § 52a Arzneimittelgesetz verfügen, legen Sie bitte zusätzlich einen entsprechenden Nachweis bei.
- Nachweis Qualitätsmanagementsystem
Die Auftragnehmerin hat Qualitätsmanagementsysteme zu verwenden und nachzuweisen. Diese müssen nach DIN EN ISO 9001 ff. oder einem vergleichbaren europäischen Güteprüfsystem zertifiziert sein. Bitte weisen Sie die Zertifizierung durch das Zertifikat nach.
- Nachweis Zertifizierung GDP
Die Auftragnehmerin hat eine gültige Zertifizierung der Guten Vertriebspraktiken (GDP = Good Distribution Practices) für Arzneimittel vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.