FE 03.0566/2018/IRB - Auswertung von Vorher-Nachher-Untersuchungen zur Wirksamkeit von Verkehrsbeeinflussungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0566/2018/IRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0566/2018/IRB - Auswertung von Vorher-Nachher-Untersuchungen zur Wirksamkeit von Verkehrsbeeinflussungsanlagen
FE 03.0566/2018/IRB - "Auswertung von Vorher-Nachher-Untersuchungen zur Wirksamkeit von Verkehrsbeeinflussungsanlagen"
Wichtige kollektive Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) zur Steigerung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsablaufs auf Bundesautobahnen sind Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) und Zuflussregelungsanlagen (ZRA). Deren Wirksamkeit wird nach Inbetriebnahme seitens der Betreiber ermittelt. Bislang jedoch wurden diese Untersuchungen keiner Metaanalyse unterzogen wurden, so dass die gewonnenen Erkenntnisse aus Wirksamkeitsnachweisen im Wirksamkeitsschätzverfahren (ex-ante) bislang unberücksichtigt bleiben. Im Forschungsvorhaben sollen die im Rahmen von Wirksamkeitsnachweisen ermittelten Wirkungen von SBA und ZRA auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf aber auch in Bezug auf Umweltwirkungen anhand der in den Bauverwaltungen vorliegenden Erkenntnisse und Vorher-Nachher-Analysen zusammengetragen, systematisiert und ausgewertet werden. Hierdurch sollen aktuelle Grundlagen für die Wirksamkeitsschätzung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsschätzung von Neu- und Ersatzinvestitionen in SBA und ZRA abgeleitet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Fachkunde und Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Themen der Verkehrsbeeinflussung,
nachzuweisen durch mindestens 1 vergleichbares Projekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 1) mit Angabe zu Projektname, Leistungszeitpunkt und Auftraggeber.
2) Fachkunde und Erfahrung mit Bezug zu Wirksamkeitsanalysen von Streckenbeeinflussungsanlagen oder Zuflussregelungsanlagen,
nachzuweisen durch mindestens 1 vergleichbares Projekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 2) mit Angabe zu Projektname, Leistungszeitpunkt und Auftraggeber.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.