Herdecker Strasse Neubau Förderschulzentrum - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0711
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herdecker Strasse Neubau Förderschulzentrum - Projektsteuerung
Neubau des Förderschulzentrums Herdecker Strasse 1, hier: Projektsteuerung
Amt für Schule und Bildung
Konrad-Adenauer-Platz 1
40210 Düsseldorf
Herdecker Strasse Neubau Förderschulzentrum - Projektsteuerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über den Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister (bei
Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder)
- Nachweis über die Bauvorlageberechtigung (bei Bewerbergemeinschaften zumindest eines Mitglieds)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder)
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für jeden Versicherungsfall mindestens betragen:
für Personenschäden 3.000.000,00 €
für Sach- und Vermögensschäden 5.000.000,00 €
- Eigenerklärungen über Gesamtumsatz und Bürogröße des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
- Eigenerklärungen über Kapazität und Erfahrung Personal/der Bewerbergemeinschaft
- Referenzen:
3 Referenzen zur Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben
Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2017 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
- Referenz Gebäudezertifizierung:
1 Referenz zur Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben
Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2017 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
- Referenz Öffentliche Projektförderung
Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben
Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2017 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
Mit dem ANGEBOT sind folgende Unterlagen / Nachweise zwingend vorzulegen, da diese gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden dürfen:
1. Konzept zur auftragsbezogenen Projektstruktur und Aufgabenverteilungen gemäß Bewertungsmatrix
2. Konzept zum auftragsbezogenen System der Kostensteuerung gemäß Bewertungsmatrix
3. Konzept zum auftragsbezogenen System der Terminsteuerung gemäß Bewertungsmatrix
4. Konzept zu weiteren auftragsbezogenen, inhaltlichen Projektaussagen gemäß Bewertungsmatrix
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.