Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung des Schlosses Hardenberg in Velbert
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.velbert.de
Ort: Velbert
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.velbert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung des Schlosses Hardenberg in Velbert
Das Schloss Hardenberg und das benachbarte Mühlengebäude bedürfen einer umfassenden Sanierung. Das Herrenhaus wird umgebaut zu einem Museum für Naturerlebnis, das Mühlengebäude wird künftig für Gastronomie genutzt. Dazu gehört auch die Erneuerung der gesamten technischen Ausrüstung, die für den Betrieb der Gebäude erforderlich ist. Für die Lichtplanung/-steuerung wird ein gesonderter Fachplaner hinzugezogen. Bestandteil des Projektes ist auch die Erneuerung bzw. Errichtung der erforderlichen technischen Anlagen im Außenbereich.
Die geschätzten Baukosten (KG 400 und 540) betragen ca. 2.628.000,00 Mio. EUR brutto.
Velbert
Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO für die unter II.1.4 genannte Baumaßnahme mit folgenden Leistungen (komplett oder in Teilen, siehe Anlage spezifische Leistungspflichten):
- Fachplanung Technische Ausrüstung, LPH 1 bis 9 nach HOAI
Regelungen zur stufenweisen Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Abschluss des Vertrages die Leistungen nach 3.2.2 (Vertrag).
Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungsphasen nach 3.2.3 bis 3.2.9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Beginn: 1. Quartal 2022 Abschluss LPH 8: 3. Quartal 2025
(1) Umsatz (Honorare) netto in € im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre:
Fachplanung Technische Ausrüstung 12 % (2) Berufserfahrung Projektleitung und stellvertretende Projektleitung 16 % (3) Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung insgesamt 62 % Gebäudeart 17 % Komplexität des Auftrags 17 % Erbrachte Leistung 17 % Baukosten nach DIN 276 i. d. Fassung v. Dez. 2008 (KG 400) in € brutto 11 % Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Bei allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden bis zu drei Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gewertet. Der Bewerber kann weitere Referenzen benennen. Werden mehr als drei Referenzen benannt, dann soll der Bewerber kenntlich machen, welche Referenzen gewertet werden sollen. Unterbleibt das, so werden jeweils die ersten drei Referenzen in der Reihenfolge ihrer Erwähnung im Teilnahmeantrag unabhängig davon, ob sie die höchste Wertung erhalten, gewertet. Der Verzicht auf das Einreichen einer dritten Referenz wird nicht nachteilig bewertet.
(4) Anzahl festangestellte Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre:
Ingenieure oder vergleichbar in der Fachplanung Technische Ausrüstung 10 % Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o.g. Zahl der Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen aufgefordert, ein Angebot einzureichen, und zum Verhandlungstermin eingeladen. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit dem Abschluss des Vertrages die Leistungen nach 3.2.2 (Vertrag).
Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungsphasen nach 3.2.3 bis 3.2.9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen nach 3.2.3 bis 3.2.9 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.2.2 zumindest die Leistungen nach 3.2.3 übertragen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Wenn der Auftraggeber - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert, sind diese nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Nachweise und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Reihenfolge der beigefügten Strukturierung einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Folgende Nachweise sind unter Verwendung des Bewerberbogens mit der Bewerbung einzureichen:
Teilnahmeantrag versehen mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Nachweise sind unter Verwendung des Bewerberbogens mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die vorgenannten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 1: Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Nachweise sind unter Verwendung des beigefügten Bewerberbogens mit der Bewerbung einzureichen:
Anlage 2: Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen, damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Mindestens zwei Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung, davon mindestens eine Referenz aus dem Bereich Historische Gebäude / Gedenkstätten (gem. 4900 Bauwerkszuordnungskatalog (RBBau)) und mindestens eine Referenz, bei der zumindest die Anlagengruppen 1 – 6 und 8 bearbeitet worden sind. Durch die Summe der eingereichten Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung muss der Bewerber nachweisen, dass er die vorgenannten Anforderungen einmal vollständig abgedeckt hat. Bei beiden Referenzen müssen die Baukosten der KG 400 über 2 Mio. Euro brutto liegen.
2. Bei allen Referenzen müssen mindestens Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 für mindestens 4 Anlagengruppen im Zeitraum 01.01.2014 – 01.06.2021 abschließend erbracht worden sein. Die Referenzaufgaben müssen jeweils vergleichbare Leistungen sein.
Die Referenzen sind mindestens durch eine Eigenerklärung (Anlage 2) zu bestätigen. Auf gesonderte Anforderung ist eine Bestätigung zur Richtigkeit der Angaben durch den Auftraggeber nachzureichen.
Anlage 3: Angaben zum jährlichen Mittel der vom Bewerber festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Anlage 4: Erklärung Nachunternehmer Im Falle einer etwaigen Weitergabe von Teilen des Auftrags ist eine Erklärung des Nachunternehmers abzugeben.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Anlage 5 – Nachweis der Eignung – Fachliche Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
„Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 18.10.2021, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße spätestens gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist grundsätzlich aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).“