Hotelzimmer Invictus Games 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: IG23Hotel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hotelzimmer Invictus Games 2023
Vergabe Hotelzimmer Invictus Games 2023 Düsseldorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Invictus Games werden im Jahr 2023 in Düsseldorf (IG23) stattfinden. Die Invictus Games sind eine paralympische Sportveranstaltung für im Kriegseinsatz verwundete Soldatinnen und Soldaten, die 2014 erstmals in London ausgetragen wurde. Im Zeitraum vom 09. bis 16. September 2023 werden die IG23 u.a. in der Düsseldorfer Merkur Spiel-Arena stattfinden. Hierzu werden ca. 500 Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, ca. 250 Betreuerinnen und Betreuer und rund 1.200 Family & Friends aus 20 Nationen erwartet. Die Durchführung der IG23 erfolgt durch ein integriertes Projektteam aus der Bundeswehr und D.LIVE, in dem jede Institution Aufgaben der Eventdurchführung übernimmt. D.LIVE ist u.a. für die Beschaffung der benötigten Hotelzimmer zuständig.
Für die Beherbergung der Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, Betreuerinnen und Betreuer und Family & Friends einschließlich von Vertreterinnen und Vertretern der Invictus Games Foundation (IGF) sowie nachfolgender Austragungsorte und begleitenden Personen in der Zeit vom 07. bis 17. September 2023 werden Zimmerkontingente von vier bis sieben komfortablen 4-Sterne-Hotels im Düsseldorfer Stadtgebiet und in der Nähe der Merkur Spiel-Arena benötigt. Hierzu sollen mit vier bis sieben Hotels Verträge abgeschlossen werden. Zu Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aktuelle Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug
b) Eigenerklärung dazu, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht bestehen
c) (ggf.) Ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
d) (ggf.) Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrer Teilnahme eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bewerber- bzw. spätere Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die Nachweise zu a) dürfen zum Zeitpunkt des Zugangs des Teilnahmeantrages nicht älter als zwölf Monate sein.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochterunternehmen), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise a) und b) vorzulegen.
Zudem hat der Bewerber (oder die Bewerbergemeinschaft) gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit geplant ist, zu erklären, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.
a) Nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse.
b) Nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
c) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Nimmt der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 47 Abs. 3 VgV).
a) Erklärung über die Eigenschaften/Ausstattung des Hotels,
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Zu a): Das Hotel muss sich auf Düsseldorfer Stadtgebiet innerhalb eines Radius von 8 km zur Merkur Spiel-Arena befinden (Straßenentfernung kürzeste Route gemäß Google Maps).
Es muss sich ebenfalls in einem Radius von 7 km zum Düsseldorfer Burgplatz Nr. 1 befinden (Straßenentfernung kürzeste Route gemäß Google Maps).
Es muss als 4-Sterne-Hotel klassifiziert sein, gemäß DEHOGA oder gleichwertig.
Es muss barrierefrei sein. Barrierefreiheit bedeutet, dass ein barrierefreier Eintritt sowie ein barrierefreier Zugang zum Fahrstuhl und zu den allgemeinen Bereichen, insbesondere zu den Tagungsräumen und zum Frühstücksbereich, sichergestellt sind. Barrierefreiheit richtet sich nach den Kategorien A und B gemäß der Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie. Die Zielvereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Anlage 5). Die Kategorie A betrifft Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können; die Kategorie B betrifft Gäste, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Tagungsräume müssen vorhanden sein.
Das Hotel muss mindestens 170 Zimmer aufweisen.
Frühstück muss angeboten werden (mindestens kontinentales Frühstück).
Folgende Möglichkeiten müssen gegeben sein:
- Busvorfahrt vor Hotel mit der Möglichkeit zum mehrminütigem Be- und Entladen und Warten auf Gäste;
- Einrichtung eines 24h-Info-Counters;
- großzügiger Lagerraum für Gepäck.
Der Bewerber muss belegen, dass diese Vorgaben spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gegeben sein werden.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich u.a. nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Bei den in III.1.3) zu a) genannten Mindeststandards hinsichtlich der Eignungskriterien handelt es sich zusätzlich auch um Bedingungen für die Ausführung des Auftrages (Ausführungsbedingungen) im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB. Das bedeutet z.B., dass das Hotel nicht nur generell (im Sinne der Eignung) mindestens 170 Zimmer aufweisen muss, sondern dass auch das angebotene Zimmerkontingent mindestens 170 Zimmer umfassen muss. Die Nutzung des Lagerraums für Gepäck ist im Preis inbegriffen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.