Rahmenvereinbarung über Generalplanerleistungen für den Neubau Buscarport Heerdt
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 157-417063)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Generalplanerleistungen für den Neubau Buscarport Heerdt
Die Rheinbahn AG ist der Betreiber des ÖPNV in der Landeshauptstadt Düsseldorf und der umliegenden Region. Aktuell besteht die Busflotte aus 474 eigenen Fahrzeugen, die in fünf Betriebshöfen instandgehalten und abgestellt werden.
Um den Anforderungen an die Luftreinhaltung genüge zu tragen setzt die Rheinbahn künftig auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge.
Um die Anforderungen durch die neu zu beschaffenden emissionsfreien Busse hinsichtlich Energieversorgung und Vorkonditionierung zu berücksichtigen, plant die Rheinbahn am Betriebshofstandort Düsseldorf Heerdt an der Eupener Straße 56 den Neubau einer Abstellhalle für ca. 50 Busse. Für diesen Neubau, der als Bus-Carport mit Versorgungstechnik (Druckluft, Ladeenergie) und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ausgeführt werden soll, stehen ca. 4.000 m2 zur Verfügung. Bei der Planung ist darüber hinaus auf dieser Fläche eine Bus-Waschhalle zu berücksichtigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Mindestkriterien müssen erfüllt sein um die fachliche Eignung nachzuweisen:
• Es sind in Summe mindestens 3 Planungsprojekte (Neubau von überdachten Busabstellanlagen für mind. 30 Busse) nachzuweisen;
• Eines der o.g. Projekte beinhaltet weiterhin die Planung einer Nutzfahrzeug-Waschhalle (in der Kombination Abstellhalle plus Waschhalle);
• Sollte ein derartiges Kombiprojekt (Abstellhalle plus Waschhalle) nicht realisiert worden sein, so kann neben den erforderlichen 3 Planungsreferenzen für Busabstellanlagen eine weitere zusätzliche Referenz für eine Nutzfahrzeug-Waschhalle eingereicht werden. Hierbei kann es sich um ein autarkes Projekt, unabhängig von einer Busabstellanlage, handeln;
• Das Abnahmedatum jedes Einzelprojektes muss nach dem 01.01.2015 liegen;
• Die Referenzen müssen eine formelle Bau-Abnahme (Gesamtabnahme) erfahren haben;
• Von den mind. 3 Referenzprojekten muss mindestens 1 Projekt zusätzlich den technischen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse beinhalten;
• Die Leistungsphasen nach HOAI (LP 1 bis LP 9) müssen mindestens über alle Referenzen für Busabstellanlagen kumuliert je einmal erbracht worden sein.
• Für das ergänzende (autarke) Projekt einer Nutzfahrzeug-Waschhalle sind mindestens 6 von 9 Leistungsphasen zu belegen.
Nachweis über die erfolgreiche Planung von Referenzprojekten.
Folgende Mindestkriterien müssen erfüllt sein um die fachliche Eignung nachzuweisen:
• Es sind in Summe mindestens 3 Planungsprojekte (Neubau von überdachten Nutzfahrzeugabstellanlagen) nachzuweisen;
• Eines der o.g. Projekte beinhaltet weiterhin die Planung einer Nutzfahrzeug-Waschhalle (in der Kombination überdachte Nutzfahrzeugabstellanlage plus Nutzfahrzeug-Waschhalle). Sollte ein derartiges Kombiprojekt (überdachte Nutzfahrzeugabstellanlage plus Waschhalle) nicht realisiert worden sein, so kann neben den erforderlichen 3 Planungsprojekten für überdachte Nutzfahrzeugabstellanlagen eine weitere zusätzliche Referenz für eine Nutzfahrzeug-Waschhalle eingereicht werden. Hierbei kann es sich um ein autarkes Projekt, unabhängig von einer überdachten Nutzfahrzeugabstellanlage handeln; hierbei muss die Leistungserbringung von mindestens 6 von 9 Leistungsphasen erfolgt sein.
• Von den mind. 3 Planungsprojekten muss mindestens 1 Projekt zusätzlich den technischen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse beinhalten und mindestens bis Lph. 7 abgeschlossen sein, sowie die Vergabe an die bauausführende Firma erfolgt sein;
• Die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI müssen mindestens über alle eingereichten Referenzen für überdachte Nutzfahrzeugabstellanlagen kumuliert je einmal erbracht worden sein.