Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Innenputzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 101-21-005 Ö-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh-hagen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bigmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Innenputzarbeiten
Die Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH beabsichtigt die Schließung des Krankenhauses Elsey mit seinen somatischen Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin, HNO und Gynäkologie und die Umwandlung in eine Fachklinik für Psychatrie und Psychotherapie. Ziel ist es, die psychatrische Abteilung des Krankenhauses Hagen mit der vorhandenen Psychatrie am Standort Elsey zusammenzulegen. Zur Realisierung dieser Maßnahme sind erhebliche Umplanungen und Umbaumaßnahmen erforderlich. Hierzu sind diverse Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.
Die beschriebene Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds nach §§ 1ff. Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das vorhandene Krankenhaus Elsey soll in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie umgebaut werden. Hierzu soll das vorhandene Gebäude erheblichen Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Da es sich um einen Umbau im laufenden Betrieb handelt, wird dieser voraussichtlich in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Umbaumaßnahmen sollen voraussichtlich im Oktober 2021 beginnen und bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen des 1. Bauabschnitts.
In allen Bauabschnitten werden die Raumstrukturen des Bestandes verändert und an eine Nutzung zu
psychiatrischen und psychotherapeutischen Zwecken angepasst.
Im Bauabschnitt 1 werden auf den Etagen EG und 1. OG im Bauteil A und B der Ausbau aller Räume
(Ausbauhöhen zwischen 3,50-4,00 m) Bereiche neu Verputz beziehungsweise wird in Bereichen der Putz ausgebessert, u.a.:
Kalkzementputz ca. 920 m2
Ausgleichsputz ca. 660 m2
Innenputzfehlstellen verputzen < 2,5 m2 : 145 Stück
Die oben genannten Mengen sind nur eine grobe Übersicht. Die genauen Mengen und ergänzende Arbeiten können dem beigefügtem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Zu beachten ist, dass der Umbau getrennt vom laufenden Krankenhausbetrieb etagenweise und stationsweise stattfinden und entsprechend geräusch- und schmutzreduziert gearbeitet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2,0 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
1. Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
2. Bieter müssen in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen – siehe dazu nachfolgend unter „Mindeststandards“).
zu Ziff. 2:
Bieter müssen in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens 3 Referenzprojekte ausgeführt haben, bei denen sie die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks in einer vergleichbaren Größenordnung ausgeführt haben. Die Referenzprojekte müssen die Sanierung bzw. den Umbau eines bestehenden Gebäudes betreffen. Die Arbeiten des Bieters müssen während des laufenden Betriebes des Gebäudes, d.h. während der laufenden bestimmunsgemäßen Nutzung, durchgeführt worden sein.
Dem Angebot ist eine Referenzliste beizulegen, aus denen sich Auftraggeber nebst Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Durchführung der Arbeiten während des laufenden Betriebs, Auftragssumme und Ausführungszeitraum ergeben.
Auf gesonderte Aufforderung sind Bestätigungen des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung der vorgenannten Referenzprojekte vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass auch diese die vorgenannten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
4. Bieter haben zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis als Teil des Angebotes in Form einer GAEB-Datei, als ausgefüllte PDF-Datei oder als händisch ausgefüllter Scan eingereicht werden muss. Dabei ist es ausreichend, wenn das Leistungsverzeichnis in einem der zuvor genannten Dateiformate dem Angebot beigefügt wird. Zusätzlich haben die Bieter den Gesamtpreis Ihres Angebotes unter dem Punkt „Leistungsverzeichnis“ auf dem Vergabeportal anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei derunter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebotangenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.