Lieferung von Überdruck Pressluftatmern Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00377_OV_37
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Überdruck Pressluftatmern
Lieferung von Überdruck- Atemschutzgeräten
Lieferung von Atemschutzgeräten
Feuerwehr Bochum Brandwacht 1 44894 Bochum
Beschaffung von Überdruck- Atemschutzgeräten
für die Feuerwehr der Stadt Bochum in vier Losen
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2023 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2022 mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2023 Lieferung von bis zu:
o 22 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 180 Überdruck-Lungenautomaten
o 230 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 22 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2023 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2023.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2024 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2023, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2024 Lieferung von bis zu:
o 20 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 200 Überdruck-Lungenautomaten
o 200 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 20 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2024 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2024.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2025 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2024, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2025 Lieferung von bis zu:
o 10 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 20 Überdruck-Lungenautomaten
o 55 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 10 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2025 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2025.
Lieferung von Lungenautomaten
Feuerwehr Bochum Brandwacht 1 44894 Bochum
Beschaffung von Überdruck- Atemschutzgeräten
für die Feuerwehr der Stadt Bochum in vier Losen
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2023 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2022 mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2023 Lieferung von bis zu:
o 22 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 180 Überdruck-Lungenautomaten
o 230 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 22 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2023 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2023.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2024 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2023, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2024 Lieferung von bis zu:
o 20 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 200 Überdruck-Lungenautomaten
o 200 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 20 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2024 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2024.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2025 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2024, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2025 Lieferung von bis zu:
o 10 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 20 Überdruck-Lungenautomaten
o 55 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 10 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2025 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2025.
Lieferung von Atemanschlüssen (Masken)
Feuerwehr Bochum Brandwacht 1 44894 Bochum
Beschaffung von Überdruck- Atemschutzgeräten
für die Feuerwehr der Stadt Bochum in vier Losen
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2023 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2022 mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2023 Lieferung von bis zu:
o 22 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 180 Überdruck-Lungenautomaten
o 230 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 22 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2023 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2023.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2024 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2023, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2024 Lieferung von bis zu:
o 20 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 200 Überdruck-Lungenautomaten
o 200 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 20 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2024 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2024.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2025 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2024, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2025 Lieferung von bis zu:
o 10 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 20 Überdruck-Lungenautomaten
o 55 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 10 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2025 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2025.
Lieferung von Tri-look - Stahlkarabiner für Alpha-Belt
Feuerwehr Bochum Brandwacht 1 44894 Bochum
Beschaffung von Überdruck- Atemschutzgeräten
für die Feuerwehr der Stadt Bochum in vier Losen
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2023 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2022 mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2023 Lieferung von bis zu:
o 22 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 180 Überdruck-Lungenautomaten
o 230 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 22 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2023 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2023.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2024 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2023, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2024 Lieferung von bis zu:
o 20 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 200 Überdruck-Lungenautomaten
o 200 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 20 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2024 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2024.
Die Bekanntgabe, ob die Option für 2025 abgerufen wird, erfolgt spätestens im vierten Quartal 2024, mit einer genauen Angabe der Liefermengen und Lieferzeiträumen.
- Optional im Jahr 2025 Lieferung von bis zu:
o 10 Überdruck-Atemschutzgeräten
o 20 Überdruck-Lungenautomaten
o 55 Überdruck-Atemanschlüssen (Masken)
o 10 Tri-Look Stahlkarabiner
Sind frühestens ab 03.01.2025 auszuliefern und in Rechnung zu stellen. Spätestens jedoch am 01.10.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
gemäß Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 12.10.2021 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
--
Nachforderungen gem. § 56 VgV werden vorbehalten.
--
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYUY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im EInzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).