EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Schrott und E-Schrott für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA-2021-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Schrott und E-Schrott für die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW)
Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 4);
- Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5);
- Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung von Schrott (Mischschrott).
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 4)
- Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 an insgesamt 13 Übergabestellen (inkl. Containergestellung);
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer;
- Verwertung der Elektroaltgeräte (ohne Nachtspeichergeräte und Lithium-Batterien) nach ElektroG (inkl. Nachweisführung).
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5)
- Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 5 an insgesamt 13 Übergabestellen (inkl. Containergestellung);
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer;
- Verwertung der Elektroaltgeräte (ohne Lithium-Batterien) nach ElektroG (inkl. Nachweisführung).
Übernahme, Transport und Verwertung von Schrott (Mischschrott)
- Übernahme von Mischschrott an insgesamt sieben Übergabestellen (inkl. Containergestellung);
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr des Schrotts auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer;
- Verwertung des Schrotts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 4).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5).
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von Schrott.
Lose 1 und 2:
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Erstbehandlungsanlage;
- Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Entsorgungsfachbetrieb für die gegenständliche Leistung zertifiziert sein.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 100 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 4) in mindestens einem Jahr in den Jahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 100 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5) in mindestens einem Jahr in den Jahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 100 Mg Schrott in mindestens einem Jahr in den Jahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 1 und 2:
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Erstbehandlungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Erstbehandlungsanlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes ("Erklärung zum Nachweis der Verfügbarkeit der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage") beinhalten.
- Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Entsorgungsfachbetrieb für die gegenständliche Leistung zertifiziert sein. Der Nachweis bzw. eine entsprechende Eigenerklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" (www.vergabe-westfalen.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation, Weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens haben ausschließlich über den "Vergabesatellit Westfalen" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDX97KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.