Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Siegburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0330-POL-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Siegburg
Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Siegburg und östliches Kreisgebiet
Die Erfüllungsorte umfassen die Gebiete der Städte Siegburg, Hennef, Lohmar und der Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth.
Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen.
Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder
Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden.
Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen.
Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen.
Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen.
Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte.
Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern dieser nicht spätstens 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Stadtgebiete Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Die Erfüllungsorte umfassen die Gebiete der Städte Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel.
Das Leistungspaktet beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen.
Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder
Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden.
Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen.
Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen.
Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen.
Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o.ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte.
Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern dieser nicht spätstens 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Bei Bietergemeinschaften ist die vorgenannte Erklärung von allen MItgliedern abzugeben.
2. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis - nicht älter als 6 Wochen - gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber/Geschäfsführer (oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen vorzulegen. Eintragungen für den Firmeninhaber / Geschäftsführer führen zum Angebotsausschluss, bei Bietergemeinschaften reicht die Eintragung eines Firmeninhaber/Geschäftsführer aus. Beschäftgte mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis dürfen für die Auftragsausführung nicht eingesetzt werden.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung ist dem Angebot zwingend beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
- Datei der unterschriebenen und eingescannten Erklärung oder
- Datei der unterschriebenen und abfotografierten Erklärung.
- akuteller Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis von allen MItgliedern abzugeben.
- Angaben zum Personalbestand (Anzahl Vollzeit- und Teilzeitkräfte)
- Angaben zum Fuhrpark (Fabrikat, Fahrzeugtyp, pol.Kennzeichen, Fahrzeug-Identnummer)
- Kontaktdaten für eine 24-stündige Erreichbarkeit (Festnetz- und/oder Mobilrufnummer, E-Mail-Adresse)
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertige Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. im Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer gleichwertigen Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- Personalbogen (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Nationalität) sowie polizeiliches Führungszeugnis für alle für die Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten.
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Unterauftragnehmer
- namentliche Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer
Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017 (Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung erfüllen.
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Personen, die mit der Abwicklung der Leichentransporte betraut sind (auch Aushilfspersonal) namentlich zu benennen, damit durch den Auftraggeber eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgen kann.
2. Es ist eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen, auch an Sonn- und Feiertagen.
3 Der Auftragnehmer hat während des gesamten Vertragszeitraums zu gewährleisten, dass innerhalb von maximal 60 Minuten ab Benachrichtigung jeder Funddort im Auftragsbereich erreicht und die Leistung dort erbracht werden kann.
4. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Autraggebers und der Vergabestelle zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
- ausgefülltes Preisblatt für jedes angebotene Los
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU)
- Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532 EU)
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) - für den Fall der Eignungsleihe
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe" (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung "Fachkunde und Leistungsfähigkeit"
- Personalbogen für die für die Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigen (einschließlich Vertretungen)
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vertragsentwurf je angebotenem Los
- einfaches polizeiliches Führungszeugnis - nicht älter als 6 Wochen - gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber /Geschäftsführer des Bieters (oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oderVerwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters) sowie für alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen. Zur Wahrung einer Frist reicht ggf. die Bestätigung der ausstellenden Behörde über eine rechtzeitige Antragstellung aus.
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertige Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. im Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer gleichwertigen Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Unterauftragnehmer
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016). Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz der Daten der Bieter finden diese im Formular 312a/322a EU (Information DSGV), das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Der preisgünstigste Angebot / Los wird bezuschlagt. Es wird eine Probezeit bis zum 30.06.2022 vereinbart. Auf die Realisierung des für die Ermittlung des preisgünstigsten Angebots im Preisblatt angegebene Mengengerüst hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal bis spätestens 14.10.2021 an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DEVB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht.
Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.