Realisierungswettbewerb: Umbau Bahnhofsgebäude Löhne zu einem „Dritten Ort“, Stadt Löhne
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löhne
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32584
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loehne.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb: Umbau Bahnhofsgebäude Löhne zu einem „Dritten Ort“, Stadt Löhne
Die Stadt Löhne, 1969 gegründet, ist ein Mittelzentrum in Ostwestfalen im Bundesland NRW. Mit rund 40.000 Einwohnern ist sie die nach Einwohnern drittgrößte Kommune im Kreis Herford. Löhne ist bedeutender Standort der Möbelindustrie. Der Eisenbahnkreuzungspunkt Löhne ist von Mitte des 19. Jahrhunderts über 100 Jahre eine überregional bedeutende Drehscheibe für Personen- und Güterverkehr und ist bis heute Impuls für die Entwicklung der Stadt Löhne gewesen. Die gesamte Bahnanlage umfasste 19 Gleise, zwischen 1913 und 1917 entstanden ein großer Verschiebebahnhof und ein neues Bahnhofsgebäude. Einzug in die Weltliteratur erhielt der Bahnhof Löhne durch den Antikriegsroman „Im Westen nichts Neues“ und der Aussage „Löhne umsteigen“.
Ziel dieses Wettbewerbes ist der Umbau des Bahnhofsgebäudes zu einem sogenannten Dritten Ort mit den Elementen Bücherei, Veranstaltungs- und Aufenthaltsflächen, Gastronomie. Das denkmalgeschützte, markante Bahnhofsgebäude befand sich seit 2013 in Privateigentum. Das Gebäude befindet sich seit Januar 2020 in städtischer Hand. Für die Stadtentwicklung Löhnes war, ist und bleibt der Bahnhof von zentraler Bedeutung und soll in Zukunft wieder mehrere Funktionen erfüllen.
Seit 2013 hat sich in Löhne aus einer Bürgerinitiative der Verein Löhne umsteigen e.V. ge-gründet, der sich die Wiederbelebung und Weiterentwicklung des Bahnhofs zum Ziel gesetzt hat. Ziel von Stadt und Verein ist es, den Bahnhof zu einem sog. Dritten Ort zu entwickeln (ca. 1.650 m² Nutzungsfläche). Wesentliche Inhalte des Nutzungskonzeptes sind die Verlegung der bisherigen Stadtbücherei, Einrichten von Bistro, Café, Dienstleistungsnutzungen, Aufenthaltsräumen und Veranstaltungsnutzungen bei gleichzeitigem Zugang zu den Bahngleisen. Hierbei werden multifunktionale Flächen (Bücherei – Veranstaltungen) notwendig sein. Als flankierende Nutzung ist zukünftig die Einrichtung einer Mobilstation am Bahnhof durch die Stadt Löhne vorgesehen.
Der Verein „Löhne umsteigen. Der Bahnhof e.V.“ hat sich in Abstimmung mit der Stadt Löhne 2019 erfolgreich im Rahmen des Förderprogramms „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW beworben und führt im Rahmen der Umsetzungsphase bis ca. 2023 einen provisorischen Testbetrieb für die Kernfunktionen des Dritten Ortes in Teilen des Erdgeschosses des Gebäudes durch. Die Stadt Löhne ist Klimaschutzkommune und seit 2013 mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert. Auf die zukünftige gebäudetechnische Ausrüstung des Bahnhofsgebäudes wird ein besonderer Wert im Hinblick auf die Umset-zung gelegt.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, eine geeignete Auftrag-nehmerin/einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/in / Innenarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
• Architekt/in oder
• Architekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Innenarchitekt/in
bzw. Innenarchitekt/in in möglicher Zusammenarbeit mit Architekt/ in oder
• Innenarchitekt/in mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/ in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r Architekt/in / Innenarchitekt/in) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in / Innenarchitekt/ in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:
• ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
• einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
• einen bevollmächtigten Vertreter/in der Gesellschaft und eine/n Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträger/innen des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams (Tragwerk, Technischer Ausbau (HLS, Elektro), Brandschutz) zusammenstellen und vorstellen müssen.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an deren / dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsver-fahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Angestrebte Teilnehmer/innenzahl: 20, davon 7 Büros gesetzt, 13 Teilnehmer/innen werden gelost.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 17.09.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versand. Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 21.09.2021 bis einschließlich 21.10. 2021 über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB (DHP) – möglich: www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
• Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung
• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / EMail.
Arbeitsgemeinschaften sind nicht ausgeschlossen.
Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin / der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.
Architekt / Architektin, Innenarchitekt / Innenarchitektin, s. unter III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Städtebau / Architektur / Innenarchitektur
- Gestaltqualität / Architektur- und Innenarchitekturqualität
- Einfügung in das Umfeld
b) Funktionalität
- Umsetzung des Raumprogramms
- Umsetzung des Dritten Ortes als Nutzungseinheit
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Nutzungsqualität
- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
- Energieeffizienz
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag für den Realisierungswettbewerb in Höhe von 66.000,00 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
1. Preis 20.000,00 €
2. Preis 15.000,00 €
3. Preis 13.000,00 €
4. Preis 9.000,00 €
Anerkennungen 9.000,00 € (z.B. 2 x 4.500,00 €)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Terminplan:
21.09. - 21.10.2021: Bewerbungsfrist
28.10.2021: Losziehung
KW 45: Versand der Unterlagen
24.11.2021: Rückfragenfrist
08.12.202: Kolloquium
14.02.2022: Abgabe Planunterlagen
07.04.2022: Preisgericht
29.04.2022: Ausstellungseröffnung
b) Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie der Gewinnerin/dem Gewinner oder einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wer-den soll,
• soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Es wird beabsichtigt, darüber hinaus die Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 (3) HOAI 2021 zu beauftragen.
Es wird den teilnehmenden Büros empfohlen, Fachplanungen und Statik frühzeitig und umsetzungsorientiert mit einzubeziehen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin/des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) und die Bezirksregierung Detmold haben die Unterstützung des Projektes im Rahmen der Städtebauförderung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Löhne (I-SEK) ab 2023 in Aussicht gestellt. Der Förderantrag soll seitens der Stadt Löhne im Sommer 2022 gestellt werden. Daher soll nach Ergebnis des Wettbewerbes zeitnah mit der weiteren Ausarbeitung und Ausführungsplanung begonnen werden.
Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt
Es ist beabsichtigt, zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 45 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude – Kultur-/Sakralbauten (Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-, Sakralbauten, Kirchen) und Infrastruktur (Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel) – in die Honorarzone IV Mittelsatz eingestuft.
Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Baukosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten). Als Orientierung und Entwurfsgrundlage sind die ermittelten Baukosten (KG 300 und 400: ca. 6,1 Mio. € brutto zzgl. 30 % Umbauzuschlag) vorgegeben
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
c) Datenschutzhinweis
Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Namen, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:
• Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepage),
• Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,
• Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,
• Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und
• Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB.
Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.
d) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen.
Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html