Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informationsverbund FIU

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.itzbund.de

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: IT-Dienstleister, bundesunmittelbare nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Bundesanstalt) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen, Bundesoberbehörde
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informationsverbund FIU
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 9
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 5 Jahre mit der auftraggeberseitigen, zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre. Die Laufzeit orientiert sich an dem Vergabeverfahren zu FIU-Redesign, da die Unterstützung bei Qualitätssicherung und Testung die Realisierung des IT-Systems im Rahmen des FIU-Redesign begleiten soll.
Das im Rahmen des FIU-Redesign zu beschaffende und durch gegenständlich ausgewiesene externe Dienstleister hinsichtlich der Qualitätssicherung und Testung zu betreuende IT-System ist hochkomplex, und enthält innovative und neuartige Technologien mit einer langen Planungs- und Entwicklungsdauer von mehr als 4 Jahren. Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklungsphase von mindestens 2 weiteren Jahren angesetzt, die als Teil der Entwicklung hinsichtlich der Optimierung des Systems verstanden wird. Für das System werden hohe Investitionen getätigt. Aus diesen Gründen wird hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eine lange Nutzungsdauer angesetzt. Zudem greift das System tief und umfassend in die operationellen Prozesse der FIU ein; daher besteht aus Gründen der operationellen Kontinuität das Interesse, das System langfristig im Einsatz zu behalten.
Die hohe Komplexität und der Innovationsgrad, sowie die individuelle Anpassung des IT-Systems auf die Bedürfnisse der FIU stellen aus jetziger Sicht eine eventuelle Änderung des im Rahmen der Qualitätssicherung und Testung einzusetzenden Auftragnehmers als mit hohem Aufwand — mindestens hohem Einarbeitungs- aber auch tlw. Änderungsaufwand — verbunden dar.
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dieses vertreten durch die Gene-ralzolldirektion (GZD), beabsichtigt die Beschaffung eines IT-Systems für die Financial Intelligence Unit (FIU). In diesem Rahmen hat die GZD das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als den zentralen IT-Dienstleister der Bundesverwaltung mit der Rea-lisierung des IT-Systems beauftragt. Zur Durchführung der umfangreichen Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Test wäh-rend der Realisierung des neuen Informationsverbundes FIU (FIU-Redesign) sucht das ITZBund als Auftraggeber im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens einen leistungsstarken Partner.
Methodisch setzt das Vorhaben FIU-Redesign sowohl agile als auch lineare Entwicklungsmethoden nach V-Modell-XT Bund ein. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dabei auch auf dem Markt befindliche Standardsoftware eingesetzt wird. Der Anforderungskatalog zur Realisierung des IT-Systems umfasst ca. 2.300 Anforderungen. An das neue IT-System werden hohe Anforderun-gen hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit durch den gezielten Einsatz innovativer, KI-unterstützter Technologien für die informationswissenschaftliche Analyse der vorhandenen bzw. eingehenden Informationen gestellt. Die umfangreichen vorhan-denen und eingehenden Informationen umfassen alle Arten von strukturierten und unstrukturierten Daten, die durch Textanalyse (natural language processing, NLP), Bildverarbeitung, usw. analysiert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Implementierung des neuen IT-Systems in mehreren Releases während der Laufzeit des Vertrags (5 Jahre mit zwei optionalen Verlängerungen um je 2 Jahre) erfolgen wird. Gemäß derzeitiger Planung soll zwei Jahre nach dem Zuschlag (im Rahmen eines gesonderten Vergabeverfahrens) ein Release des IT-Systems mit allen Funktionalitäten in Betrieb genommen werden.
Die Aufgaben des hier gesuchten leistungsstarken Partners umfassen sowohl fachliche Abnahmetests des IT-Systems, als auch System-, Last-, Performance-, IT-Sicherheitstests und betriebliche Integrationstests. Da die Software in mehreren Releases eingeführt wird, erstrecken sich die Unterstützungsleistungen der Qualitätssicherung und Tests über die gesamte Entwicklung des neuen IT-Systems sowie während der Weiterentwicklungsphase.
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen mit dem Bieter, der den Zuschlag bekommt, abzuschließen, und diesen als Auftragnehmer für die hier beschriebenen Leistungen zu engagieren. Die benötigten Leistungen werden in einzelnen Abrufen beauftragt.
Die Obergrenze für die im Rahmen des hiesigen Vergabeverfahrens abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt 12.784 Personentage. 
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72254000 Softwaretests, 72254100 Systemprüfung, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Voraussichtlich 12.784 Personentage
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Festlegung erfolgt in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Anforderungen an die Vertraulichkeit
Bewerber, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmer bzw. in Aussicht genommene Unterauftragnehmer sowie Konsortialpartner bzw. in Aussicht genommene Konsortialpartner haben sich zur Einhaltung von spezifischen Bestimmun-gen zur beschränkten Verwendung von vertraulichen Informationen, die der Auftraggeber den Teilnehmern am Vergabeverfah-ren zugänglich macht, zu verpflichten.
Soweit diese spezifischen Bestimmungen zur beschränkten Verwendung von vertraulichen Informationen, die der Auftraggeber den Teilnehmern am Vergabeverfahren zugänglich macht, den Zeitraum des Vergabeverfahrens betreffen, handelt es sich um ein Ausschlusskriterium aufgrund verfahrensbezogener Erfordernisse.
Reichen Sie hierzu die Eigenerklärung "Vorlage Verschwiegenheitserklärung" ein. Details zu Angaben und Verpflichtungen erge-ben sich aus der vorstehend erwähnten Eigenerklärung, deren Inhalt gegenüber den hiesigen Darstellungen Vorrang hat.
Darüber hinaus finden sich ergänzende Informationen in den Teilnahmebedingungen.
Weiterhin bestehen besondere Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen, Anforderungen an die Sicherheitsüberprü-fung der Mitarbeiter sowie an die Geheimschutzbetreuung i.V.m. einer Sicherheitsüberprüfung; Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen und deren Anlagen (siehe im Übrigen Ziffer III.2.3, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.[A]2.1 Eintrag in Berufs- oder HandelsregisterNachweis und Angaben des Unternehmens bzgl. eines Berufs- oder Handelsregistereintrages, wenn Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats der Herkunft oder Niederlassung des Unternehmens Voraussetzung für die Berufsausübung ist bzw. alternative Angaben zur erlaubten Berufsausübung; auf Anforderung Vorlage des Auszugs eines Berufs- oder Handelsregisters, nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung; Eigenerklärung zum Berufs- oder Handelsregister bzw. zur erlaubten Berufsausübung in der Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Ausschlusskriterien [A] unter Ziffer VI.3 Zusätzliche Angaben aufgeführt sind:[A]1.1 Darstellung der Bewerberkonstellation-Angaben zur Bewerberkonstellation [A]1.2 Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe[A]1.3 Nichtvorliegen fakultativer AusschlussgründeEntsprechende Erklärungen sind in der Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" einzureichen (= Mindeststandard).Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.[A]2.1 Eintrag in Berufs- oder HandelsregisterNachweis und Angaben des Unternehmens bzgl. eines Berufs- oder Handelsregistereintrages, wenn Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats der Herkunft oder Niederlassung des Unternehmens Voraussetzung für die Berufsausübung ist bzw. alternative Angaben zur erlaubten Berufsausübung; auf Anforderung Vorlage des Auszugs eines Berufs- oder Handelsregisters, nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung; Eigenerklärung zum Berufs- oder Handelsregister bzw. zur erlaubten Berufsausübung in der Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Ausschlusskriterien [A] unter Ziffer VI.3 Zusätzliche Angaben aufgeführt sind:[A]1.1 Darstellung der Bewerberkonstellation-Angaben zur Bewerberkonstellation [A]1.2 Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe[A]1.3 Nichtvorliegen fakultativer AusschlussgründeEntsprechende Erklärungen sind in der Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" einzureichen (= Mindeststandard).Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.
Bei Eignungsleihe: Nachweis Mittel durch verbindliche Mittelbereitstellungserklärung
[A]3.1 Gesamtumsatz (Mindestumsatz)
Angaben/Eigenerklärung (Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen") zum durchschnittlichen Mindest-Netto-Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 4 Mio. EUR); ggf. Nachweise über den Gesamtumsatz (z.B. Jahresabschlüsse, Bilanzen oder Bilanzauszüge) auf Anforderung während Teilnahmewettbewerb
[A]3.2 Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Mindestumsatz)
Angaben/Eigenerklärung (Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen") zum durchschnittlichen Mindest-Netto-Jahresumsatz (mindestens 3 Mio. EUR) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Tätigkeitsbereich: Qualitätssicherung und Testung von Linear und Agil entwickelten Software und IT-Systemen
[B]3.3 Zusätzlicher Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich
Angaben/Eigenerklärung wie zu Anforderungen aus [A]3.2 bzgl. zusätzlichem Umsatz; [Gewicht = 20 %]; <= 3 Mio. EUR = 0 Punkte/für jeden weiteren 0,2 Mio. EUR Umsatzschritt jeweils 1 Punkt/> 4,8 Mio. EUR = 10 Punkte
[A]3.4 Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Angaben/Eigenerklärung (Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen") zu Versicherung mit Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis mit zweifacher Maximierung je Kalenderjahr bzw. Zusage eines Versicherungsgebers über Anpassung der Versicherung; auf Anforderung Vorlage einer Bescheinigung des Versicherungsgebers während Teilnahmewettbewerb bzw. vor Zuschlagserteilung
Zur Bewertung von [B]-Kriterien siehe Ziffer IV.1.2).
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist. Bei Eignungsleihe: Nachweis Mittel durch verbindliche Mittelbereitstellungserklärung
[A]3.1 Gesamtumsatz (Mindestumsatz)
Durchschnittlicher Mindest-Netto-Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens 4 Mio. EUR; fristgerechte Vorlage ggf. angeforderter Nachweise
[A]3.2 Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Mindestumsatz)
Durchschnittlicher Mindest-Netto-Jahresumsatz i.H.v. mindestens 3 Mio. EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Tätigkeitsbereich: Qualitätssicherung und Testung von Linear und Agil entwickelten Software und IT-Systemen
[A]3.4 Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden von 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis mit zweifacher Maximierung je Kalenderjahr bzw. bestehende Zusage eines Versicherungsgebers über Anpassung der Versicherung; fristgerechte Vorlage angeforderter Bescheinigung des Versicherungsgebers während Teilnahmewettbewerb bzw. vor Zuschlagserteilung
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bei Eignungsleihe:
Eigenerklärung einer verbindlichen Mittelbereitstellungserklärung
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.
In Abhängigkeit von erfolgender Eignungsleihe sind zu folgenden Kriterien / Erklärungen einzureichen in der Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" einzureichen.
Die Kriterien entsprechen inhaltlich denjenigen der III.2.2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer:
[A]3.1 Gesamtumsatz
durchschnittlicher Mindest-Netto-Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 4 Mio. EUR; ggf. Nachweise auf Anforderung während Teilnahmewettbewerb
[A]3.2 Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich
durchschnittlicher Mindest-Netto-Jahresumsatz in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Tätigkeitsbereich: Qualitätssicherung und Testung von Linear und Agil entwickelten Software und IT-Systemen
[B]3.3 Zusätzlicher Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich
Angaben/Eigenerklärung wie zu Anforderungen aus [A]3.2 bzgl. zusätzlichem Umsatz; [Gewicht = 20 %]; <= 3 Mio. EUR = 0 Punkte/für jeden weiteren 0,2 Mio. EUR Umsatzschritt jeweils 1 Punkt/> 4,8 Mio. EUR = 10 Punkte
Zur Bewertung von [B]-Kriterien siehe Ziffer IV.1.2).
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Eignungsleihe:
Nachweis Mittel durch verbindliche Mittelbereitstellungserklärung
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.
In Abhängigkeit von erfolgender Eignungsleihe sind folgende Kriterien/Erklärungen mittels Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" einzureichen.
Die Mindeststandards zu den Kriterien entsprechen - außer bzgl. Kriterium [A] 3.4, welches hier nicht gilt - inhaltlich denjenigen der Ziff. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer; die Erfüllung von Mindeststandards wird hinsichtlich nachfolgender Kriterien auf Basis der Eignungsleihe für den Bewerber und den/die Unterlauftragnehmer gemeinschaftlich betrachtet.
[A]3.1 Gesamtumsatz (Mindestumsatz)
Durchschnittlicher Mindest-Netto-Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. mindestens 4 Mio. EUR; fristgerechte Vorlage ggf. angeforderter Nachweise.
[A]3.2 Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Mindestumsatz)
Durchschnittlicher Mindest-Netto-Jahresumsatz i.H.v. mindestens 3 Mio. EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Tätigkeitsbereich: Qualitätssicherung und Testung von Linear und Agil entwickelten Software und IT-Systemen.
Hinweis: Bei Eignungsleihe zum Gesamtumsatz/Umsatz enthält die Mittelbereitstellungserklärung Verpflichtung zur gemeinsamen Haftung mit dem Bewerber.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
[A]4.1 Unternehmensdarstellung
inkl. Methodik für Qualitätssicherung & Testung von IT-Systemen und SW, Qualifikationsstrategien hinsichtl. des Personals sowie des Qualitätsmanagements; Darstellung ist auf insgesamt 1.000 Wörter zu beschränken
[A]4.2 Angaben zu Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und SW (Mindestanzahl)
mind. 24, im Unternehmen tätige Fachkräfte mit folg. Mindestqualifikation im Bereich Qualitätssicherung & Testung von IT-Systemen und SW sein - mind. 1 Jahr Berufs-/Projekterfahrung im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und SW -
[B]4.3 Angaben zu zusätzl. Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung & Testung von IT-Systemen & SW
über [A]4.2 hinaus; diese Fachkräfte müssen andere Fachkräfte als die zum Kriterium [A] 4.2 sein; [Gewicht=20%]; keine zusätzl. Fachkräfte=0 Pkte/jede zusätzl. Fachkraft ein weiterer Pkt./>=10 Fachkräfte=10 Pkte
[A]5.1 Anzahl Referenzprojekte
Unternehmen hat mind. 2 mit den nachfolgenden Vorgaben & Anforderungen konforme Referenzprojekte mittels "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" einzureichen.
Referenzprojekt nur dann wertbar, wenn es folg. Vorgaben entspricht:
a) Ende des abgeschlossenen Projekts liegt nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit (Referenzdatum=Auftragsbekanntmachung),
oder
b) das noch nicht abgeschlossene Projekt läuft seit mind. 6 Monaten (Referenzdatum=Auftragsbekanntmachung)
und
c) der innerhalb des Referenzprojektes vom Unternehmen geleistete Umfang an Personentagen umfasst mind. 50 PT
Referenzprojekt genügt nur dann den Vorgaben & kann nur dann in die Wertung eingehen, wenn das eingereichte Referenzprojekt mind. einen < auftragsbezogenen Fachinhalt > gem. Krit. [A] 5.4 oder [A] 5.5 beinhaltet und dieser entsprechend vom Referenzauftraggeber bestätigt wird.
[A]5.2 Bescheinigungen über erbrachte Leistungen
- Krit. [A] 5.2 ist Mindestanforderung an jedes einzelne Referenzprojekt. Ist das folg. [A]-Krit. nicht erfüllt, wird zu bewertendes Referenzprojekt aus Wertung genommen und kann nicht berücksichtigt werden -
für jedes unter [A]5.1 eingereichte Referenzprojekt ist zur Bestätigung des Referenzprojektes und der hierzu gemachten inhaltl. Angaben die "Bescheinigungen des Referenzauftraggebers" nach § 27 Abs. 2 VSVgV einzureichen:
1. bei Leistungen an öff. Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung,
2. bei Leistungen an private Auftraggeber eine von diesen ausgestellte Bescheinigung
Unterzeichnung der Bescheinigung seitens Referenzauftraggeber; bei Wertung von Referenzprojekten anhand der eingereichten Dokumente "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" gem. Kriterien [A] 5.1 ff. wird Auftraggeber die Angaben in einzureichender "Vorlage Bescheinigung Referenzauftraggeber" nach Maßgabe des Kap. 4.4 der Teilnahmebedingungen berücksichtigen; Auftraggeber behält sich Verifizierung vor nach Maßgabe Kap. 4.4. der Teilnahmebedingungen
[A]5.3 Referenzprojekte
- Krit. [A] 5.3 ist Mindestanforderung an Gesamtheit aller eingereichten Referenzprojekte. Ist das folg. [A]-Krit. nicht erfüllt, so gilt die auftragsbezogene Eignung als nicht nachgewiesen -
In der Gesamtheit aller einzureichenden Projektreferenzen müssen sämtliche < auftragsbezogenen Fachinhalte > gem. [A] 5.4 und [A] 5.5 mind. 1x innerhalb der eingereichten Referenzprojekten gem. "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" bearbeitet & nachgewiesen werden; auftragsbezogene Fachinhalte müssen dabei nicht gleichzeitig innerhalb eines Referenzprojekts - sondern können in mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Anforderungen zu Referenzprojekten:
[A]5.4 Auftragsbezogener Fachinhalt 1 (Komplexes IT-System)
Erstellung des Testkonzepts und Durchführung der Testkampagne für ein komplexes* IT-System bzw. Softwareentwicklungsprojekt mit umfangreichen externen Schnittstellen (≥ 10).
(*Komplexität liegt vor bei Vielzahl (≥ 3) interagierender Einzelkomponenten (welche sowohl gesondert als auch innerhalb des Gesamtsystems getestet und abgenommen werden) und hohem Umfang zu testender Anforderungen (≥ 500))
aufgeführter auftragsbezogener Fachinhalt muss mind. 1x von einem in "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" eingereichten Referenzprojekt beinhaltet sein und entsprechend nachgewiesen werden. Details zu Angaben ergeben sich aus Eigenerklärung "Vorlage Unternehmensreferenzbogen"
[A]5.5 Auftragsbezogener Fachinhalt 2 (Massendatenverarbeitung / KI-basiertes System)
Erstellung des Testkonzepts und Durchführung der Testkampagne für ein IT-System bzw. Softwareentwicklungsprojekt, welches Massendaten** verarbeitet oder die Auswertung von Daten durch KI* basierte Algorithmen durchführt.
(**Massendaten liegen vor, wenn Daten in Umfang, Geschwindigkeit, Informationsdichte und Strukturiertheit (bzw. Abwesenheit davon) nicht mit einfachen Methoden ausgewertet werden können)
(*KI liegt bei Einsatz von fortgeschrittenen Datenanalysen/Verarbeitungstechniken sowie logikbasierten Techniken zur Lösung von qualitativ komplexen Problemen, z.B. zur Gewinnung von Erkenntnissen, Unterstützung und/oder Automatisierung von Entscheidungen und Aktionen vor)
hier aufgeführter auftragsbezogener Fachinhalt muss mind. 1x von einem in "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" eingereichten Referenzprojekt beinhaltet sein und entsprechend nachgewiesen werden. Details zu Angaben ergeben sich aus Eigenerklärung "Vorlage Unternehmensreferenzbogen"
Erläuterung zur Bewertung: Krit. [B] 5.6 bis [B] 5.11 führen zunächst zu Bewertung der einzelnen, je "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" eingereichten Referenzprojekte; nur solche Projektreferenzen bewertet, die den Anford. gem. [A] 5.1 und [A] 5.2 entsprechen; zur Berechnung der erreichten Punktzahl je Unternehmen wird zunächst die Summe der unter Berücksichtigung der Gewichtung erzielten Eignungspunkte über die Krit. [B] 5.6 bis [B] 5.11 gebildet (Summe der Eignungspunkte je Projektreferenz); anschließend werden die auf diese Weise ermittelten Eignungspunkte je Referenzprojekt miteinander addiert und durch die Anzahl der insgesamt gewerteten Projektreferenzen dividiert (arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte aller gewerteten Projektreferenzen); berechneter Mittelwert der Eignungspunkte aller gewerteten Projektreferenzen wird auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet
[B]5.6 Gleichzeitige Erfüllung mehrerer Fachinhalte
Nachvollziehbare und in sich schlüssige Beschreibung des Leistungsgegenstands zum Referenzprojekt; Darstellung beinhaltet Angaben zu beiden auftragsbezogenen Fachinhalten (vgl. Krit. [A] 5.3); [Gewicht=10%]; nur ein Fachinhalt nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=0 Pkte/beide Fachinhalte nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=10 Pkte
[B]5.7 Projektergebnisse und Projekterfolg
Nachvollziehbare und in sich schlüssige Beschreibung der Projektergebnisse & des Projekterfolgs, welche innerhalb des Referenzprojektes erzielt worden sind, unter Berücksichtigung folg. Aspekte:
• Einhaltung zeitl. Rahmen
• Einhaltung des Budgets
[Gewicht=10%]; kein Aspekt nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=0 Pkte/ein Aspekt nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=5 Pkte/alle Aspekte nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=10 Pkte
[B]5.8 Betriebliche Integration
Erstellung des Testkonzepts und Durchführung der Testkampagne für die Integration des IT-Systems in einer gewachsenen IT-Infrastruktur; bewertet wird Testung des Zusammenspiels mit Fremdanwendungen (Datenbanken, Storage-System wie HDFS, Authentifizierung, Backup, Monitoring, usw.) wie auch Interprozesskommunikation mit IT-Komponenten auf dem gleichen Rechner bzw. im gleichen Netzsegment; [Gewicht=10%]; Aspekte nicht nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=0 Pkte/Aspekte nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=10 Pkte
[B]5.9 Eigenleistung im Projekt
geford. Mindestanzahl des innerhalb des Referenzprojektes vom Unternehmen geleisteten Umfangs an PT soll mehr als 50 PT umfassen; [Gewicht=10 %]; <=50 PT=0 Punkte/für alle weiteren 50 PT jeweils 1 Punkt/>500 PT=10 Punkte
[B]5.10 Projekt mit VS-klassifizierten Dokumenten bzw. sicherheitsüberprüftem Personal
Nachvollziehbare und in sich schlüssige Beschreibung des Leistungsgegenstands zum Referenzprojekt, unter Berücksichtigung, dass im Projekt;
• VS-klassifizierte Unterlagen als Auftragsgegenstand (mind. VS-NfD nach SÜG oder vergleichb. landesrechtl. Regelungen)
oder
• erforderl. Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal (mind. Ü2 nach SÜG oder vergleichbaren landesrechtl. Regelungen)
Verwendung fand; [Gewicht=10%]; Aspekte nicht nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=0 Pkte, Aspekte nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=10 Pkte
[B]5.11 Projekt der öff. Verwaltung (Sicherheitsbehörde)
Nachvollziehbare und in sich schlüssige Beschreibung des Leistungsgegenstands zum Referenzprojekt; Leistungserbringung erfolgte für öffentl. Bereich im Zusammenhang mit Sicherheit (z.B. polizeilich, nachrichtendienstlich, im Bereich Verteidigung oder bei Steuer und Zollbehörden).; [Gewicht=10%]; Aspekt nicht nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=0 Pkte, Aspekte nachvollziehbar/schlüssig beschrieben=10 Punkte
[A]6.1 Schutz von Verschlusssachen
Sicherzustellende Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem jeweiligen Geheimhaltungsgrad zu gewährleisten; Eigenerklärungen "Vorlage Sicherheitsauskunft + Verpflichtungserklärung" & "Vorlage Anhang 2 Sicherheitsauskunft Anlage 4b GBH zum VS-NfD-Merkblatt"
[A]6.2 Anforderungen an die Verpflichtung des Personals nach Verpflichtungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz Sicherstellen der Verpflichtung sämtlichen, für die Auftragserbringung vorgesehenen Personals nach Verpflichtungsgesetz sowie auf das Datengeheimnis; Eigenerklärungen "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Zur Bewertung von [B]-Kriterien siehe Ziffer IV.1.2)
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.
Bei Eignungsleihe: Nachweis Mittel durch verbindliche Mittelbereitstellungserklärung
[A]4.1 Unternehmensdarstellung
Beschränkung auf max. 1.000 Wörter
[A]4.2 Angaben zu Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software (Mindestanzahl)
mind. 24, im Unternehmen tätige Fachkräfte mit folg. Mindestqualifikationen im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software
mind. 1 Jahr Berufs-/Projekterfahrung im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software
[A]5.1 Anzahl Referenzprojekte
mind. 2 mit Anforderungen konforme Referenzprojekte
a) Ende des abgeschlossenen Projekts liegt nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit (Referenzdatum = Datum der Auftragsbekanntmachung),
oder
b) das noch nicht abgeschlossene Projekt läuft seit mindestens 6 Monaten (Referenzdatum=Auftragsbekanntmachung)
und
c) der innerhalb des Referenzprojektes vom Unternehmen geleistete Umfang an PT umfasst mind. 50 PT
Referenzprojekt beinhaltet mind. einen auftragsbezogenen Fachinhalt aus [A]5.4 oder [A]5.5 inklusive Bestätigung
[A]5.2 Bescheinigungen über erbrachte Leistungen
Mindestanforderung an jede Einzelreferenz; unterzeichnete Bescheinigung vom Referenzgeber
[A]5.3 Referenzprojekte
Mindestanforderung an Gesamtheit aller eingereichten Referenzprojekte; sämtliche Fachinhalte gem. [A]5.4 und [A]5.5 müssen mind. 1x in Referenz bearbeitet und nachgewiesen werden
[A]5.4 und [A]5.5 Fachinhalte 1 und 2
jeweils mind. 1x nachgewiesen
[A]6.1 Schutz von Verschlusssachen
• Erklärung der Bereitschaft, einen Verschlusssachenauftrag mit sicherheitsüberprüftem Personal durchzuführen
• Verpflichtung zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts einschließlich der zugehörigen Anlage während des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung
• Bestätigung, dass für Auftragsdurchführung nur Personal mit erforderlichen erweiterten Sicherheitsüberprüfungen nach Geheimschutz (Ü2) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 SÜG oder höher eingesetzt wird und dass sämtliche für Leistungserbringung vorgesehenen Personen mit dieser Sicherheitsüberprüfung Ü2 einverstanden sind oder für diese Personen bereits eine gültige Sicherheitsüberprüfung (mindestens entsprechend Ü2) vorliegt
• Angaben zu(r) (a) bereits in BMWi-Geheimschutzbetreuung oder (b) Bereitschaft, sich in BMWi-Geheimschutzbetreuung aufnehmen zu lassen und alle dafür notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen oder (c) Sicherstellung, dass Sicherheitsüberprüfung aller für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen bzw. Mitarbeiter/-innen durch ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. den Hauptauftragnehmer veranlasst wird oder (d) Verpflichtung, alle Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für Initiierung, Ermöglichung und Aufrechterhaltung der Geheimschutzbetreuung bzw. für Sicherheitsüberprüfung notwendig sind und Bestimmungen des Geheimschutzhandbuches ("Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" - GHB) zu beachten sowie alle erforderlichen organisatorischen, personellen und materiellen Geheimschutzmaßnahmen nach Maßgabe des GHB zu treffen
• Verpflichtung des Unternehmens zur Verpflichtung von Unterauftragnehmern sowie von Konsortialpartnern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, vorstehende Erklärungen und Verpflichtungserklärungen zum Schutz von Verschlusssachen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern
• Verpflichtung, während des Vergabeverfahrens und während gesamter Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder seinem zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gem. den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten und Verschlusssachen nur mit Zustimmung an Dritte weiterzugeben
• Verpflichtung, eine Verschlusssache im Rahmen des Vergabeverfahrens oder bei der Auftragsdurchführung an Unterauftragnehmer bzw. in Aussicht genommene Unterauftragnehmer sowie an Konsortialpartner bzw. in Aussicht genommene Konsortialpartner nur weiterzugeben, wenn für diese zuvor die Eigenerklärungen "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung" und "Anhang 2 der Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Anlage 4b GBH zum VS-NfD-Merkblatt" beim Auftraggeber eingereicht wurde und
• Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens oder bei der Auftragsdurchführung Kenntnis von VS-NfD bekommen, die Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts siehe "Anhang 1 der Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" kennen und sich verpflichten, diese einzuhalten
[A]6.2 Anforderungen an die Verpflichtung des Personals nach Verpflichtungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz
Das Unternehmen muss in der Lage sein sicherzustellen, dass sämtliches für die Auftragsausführung vorgesehene Personal (insbesondere Fachkräfte gemäß Kriterium [A] 4.2, Kriterium [A] 4.3), bereit ist, auf Anforderung des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes (VerpflG) vom 02.03.1974 (BGBl. I Seite 469, 547), geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) zu unterzeichnen und dass dieses Personal vom Auftragnehmer auf das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet wird.
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Bei Eignungsleihe:
Eigenerklärung einer verbindlichen Mittelbereitstellungserklärung
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist.
[A]4.1 Unternehmensdarstellung
inkl. Methodik für Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software, Qualifikationsstrategien hinsichtl. des Personals sowie des Qualitätsmanagements; Darstellung ist auf insgesamt 1.000 Wörter zu beschränken
[A]6.1 Schutz von Verschlusssachen
Sicherzustellende Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem jeweiligen Geheimhaltungsgrad zu gewährleisten; Eigenerklärungen "Vorlage Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung" und "Vorlage Anhang 2 Sicherheitsauskunft Anlage 4b GBH zum VS-NfD-Merkblatt"
[A]6.2 Anforderungen an die Verpflichtung des Personals nach Verpflichtungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz
Sicherstellen der Verpflichtung sämtlichen, für die Auftragserbringung vorgesehenen Personals nach Verpflichtungsgesetz sowie auf das Datengeheimnis
In Abhängigkeit von erfolgender Eignungsleihe sind zu folgenden Kriterien / Erklärungen einzureichen in der Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" einzureichen.
Die Kriterien entsprechen inhaltlich denjenigen der III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer:
[A] 4.2 Angaben zu Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software (Mindestanzahl)
[B] 4.3 Angaben zu zusätzlichen Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software; Fachkräfte nicht personengleich zu [A]4.2
[A] 5.1 Anzahl Referenzprojekte; mind. 2 mit Anforderungen konforme Referenzprojekte
[A] 5.2 Bescheinigungen über erbrachte Leistungen
[A] 5.3 Referenzprojekte
[A] 5.4 und [A]5.5 Fachinhalte 1 und 2, jeweils mind. 1x nachgewiesen
[B] 5.6 Anforderungen zu den Referenzprojekten: Gleichzeitige Erfüllung mehrerer Fachinhalte
[B] 5.7 Angaben zu Projektergebnissen und Projekterfolg
[B] 5.8 Angaben zu Betrieblicher Integration
[B] 5.9 Angaben zu Eigenleistung im Projekt
[B] 5.10 Angaben zu Projekt mit VS-klassifizierten Dokumenten bzw. sicherheitsüberprüftem Personal
[B] 5.11 Angaben zu Projekt der öff. Verwaltung (Sicherheitsbehörde)
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Bei Eignungsleihe:
Entsprechende verbindliche Mittelbereitstellungserklärung ist einzureichen.
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
[A]4.1 Unternehmensdarstellung
Beschränkung auf max. 1.000 Wörter
[A]6.1 Schutz von Verschlusssachen
• Erklärung der Bereitschaft, einen Verschlusssachenauftrag mit sicherheitsüberprüftem Personal durchzuführen
• Verpflichtung zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts einschließlich der zugehörigen Anlage während des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung
• Bestätigung, dass für Auftragsdurchführung nur Personal mit erforderlichen erweiterten Sicherheitsüberprüfungen nach Geheimschutz (Ü2) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 SÜG oder höher eingesetzt wird und dass sämtliche für Leistungserbringung vorgesehenen Personen mit dieser Sicherheitsüberprüfung Ü2 einverstanden sind oder für diese Personen bereits eine gültige Sicherheitsüberprüfung (mindestens entsprechend Ü2) vorliegt
• Angaben zu(r) (a) bereits in BMWi-Geheimschutzbetreuung oder (b) Bereitschaft, sich in BMWi-Geheimschutzbetreuung aufnehmen zu lassen und alle dafür notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen oder (c) Sicherstellung, dass Sicherheitsüberprüfung aller für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen bzw. Mitarbeiter/-innen durch ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. den Hauptauftragnehmer veranlasst wird oder (d) Verpflichtung, alle Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für Initiierung, Ermöglichung und Aufrechterhaltung der Geheimschutzbetreuung bzw. für Sicherheitsüberprüfung notwendig sind und Bestimmungen des Geheimschutzhandbuches ("Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" - GHB) zu beachten sowie alle erforderlichen organisatorischen, personellen und materiellen Geheimschutzmaßnahmen nach Maßgabe des GHB zu treffen
• Verpflichtung des Unternehmens zur Verpflichtung von Unterauftragnehmern sowie von Konsortialpartnern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, vorstehende Erklärungen und Verpflichtungserklärungen zum Schutz von Verschlusssachen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern
• Verpflichtung, während des Vergabeverfahrens und während gesamter Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder seinem zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gem. den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten und Verschlusssachen nur mit Zustimmung an Dritte weiterzugeben
• Verpflichtung, eine Verschlusssache im Rahmen des Vergabeverfahrens oder bei der Auftragsdurchführung an Unterauftragnehmer bzw. in Aussicht genommene Unterauftragnehmer sowie an Konsortialpartner bzw. in Aussicht genommene Konsortialpartner nur weiterzugeben, wenn für diese zuvor die Eigenerklärungen "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung" und "Anhang 2 der Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Anlage 4b GBH zum VS-NfD-Merkblatt" beim Auftraggeber eingereicht wurde und
• Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens oder bei der Auftragsdurchführung Kenntnis von VS-NfD bekommen, die Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts siehe "Anhang 1 der Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)" kennen und sich verpflichten, diese einzuhalten
[A]6.2 Anforderungen an die Verpflichtung des Personals nach Verpflichtungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz
Das Unternehmen muss in der Lage sein sicherzustellen, dass sämtliches für die Auftragsausführung vorgesehene Personal (insbesondere Fachkräfte gemäß Kriterium [A] 4.2, Kriterium [A] 4.3), bereit ist, auf Anforderung des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes (VerpflG) vom 02.03.1974 (BGBl. I Seite 469, 547), geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) zu unterzeichnen und dass dieses Personal vom Auftragnehmer auf das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet wird.
In Abhängigkeit von erfolgender Eignungsleihe sind folgende Kriterien/Erklärungen mittels Anlage "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" einzureichen.
Die Mindeststandards zu den Kriterien entsprechen inhaltlich denjenigen der Ziff. III.2.3) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer; die Erfüllung von Mindeststandards wird hinsichtlich nachfolgender Kriterien auf Basis der Eignungsleihe für den Bewerber und den/die Unterlauftragnehmer gemeinschaftlich betrachtet.
[A] 4.2 Angaben zu Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software (Mindestanzahl)
[A] 5.1 Anzahl Referenzprojekte; mind. 2 mit Anforderungen konforme Referenzprojekte
[A] 5.2 Bescheinigungen über erbrachte Leistungen
[A] 5.3 Referenzprojekte
[A] 5.4 und [A]5.5 Fachinhalte 1 und 2, jeweils mind. 1x nachgewiesen
Anforderungen an Eignung werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie der Eigenerklärung gem. "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 6 und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahl anhand der jeweils gewichteten B-Kriterien [B] wie in Zif. III.2.2) u. III.2.3) und in "Eignungsbewertungsmatrix" konkretisiert.
Für jeden Teilnahmeantrag werden Eignungspunkte wie folgt ermittelt:
- Je B-Kriterium werden Eignungspunkte gemäß nachfolgendem Bewertungsmaßstab vergeben
- Es erfolgt eine Multiplikation der Bewertungspunkte mit jeweils angegebener Gewichtung
- Die Ermittlung der Eignungspunkte zu eingereichten Referenzen erfolgt gem. "Vorlage Unternehmensreferenzbogen" (Anlage), indem über alle mit Gewichtung gewerteten Referenzen ein Mittelwert der Eignungspunkte berechnet wird (auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet)
- Es erfolgt die Addition der Eignungspunkte der B-Kriterien zu Gesamteignungspunkten
- Bewerber auf Rang 1 bis 6 der Gesamteignungspunkte werden ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert; bei Punktegleichheit erfolgt geregeltes Auslosungsverfahren
[B]3.3 Zusätzlicher Umsatz im durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich
aber [A]3.2 hinaus; [Gewicht = 20 %]; <=3 Mio. EUR = 0 Punkte / für jede weiteren 0,2 Mio. EUR Umsatz jeweils 1 Punkt / >4,8 Mio. EUR= 10 Punkte
[B]4.3 Angaben zu zusätzlichen Fachkräften im Bereich Qualitätssicherung und Testung von IT-Systemen und Software
über [A]4.2 hinaus; diese Fachkräfte müssen andere Fachkräfte als die zum Kriterium [A] 4.2 sein; [Gewicht = 20%]; keine zusätzlichen Fachkräfte = 0 Punkte / jede zusätzliche Fachkraft ein weiterer Punkte / >=10 Fachkräfte = 10 Punkte
Anforderungen zu den Referenzprojekten:
[B]5.6 Gleichzeitige Erfüllung mehrerer Fachinhalte (vgl. Kriterium [A] 5.3)
[Gewicht = 10%]; nur ein Fachinhalt nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 0 Punkte / beide Fachinhalte nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 10 Punkte
[B]5.7 Projektergebnisse und Projekterfolg
[Gewicht = 10%]; kein Aspekt nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 0 Punkte / ein Aspekt nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 5 Punkte / alle Aspekte nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 10 Punkte
[B]5.8 Betriebliche Integration
[Gewicht = 10%]; Aspekte nicht nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 0 Punkte / Aspekte nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 10 Punkte
[B]5.9 Eigenleistung im Projekt
[Gewicht =10%]; <=50 Personentage = 0 Punkte / für alle weiteren 50 Personentage jeweils 1 Punkt / >500 Personentage = 10 Punkte
[B]5.10 Projekt mit VS-klassifizierten Dokumenten bzw. sicherheitsüberprüftem Personal
[Gewicht =10%]; Aspekte nicht nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 0 Punkte, Aspekte nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 10 Punkte
[B]5.11 Projekt der öff. Verwaltung (Sicherheitsbehörde)
[Gewicht =10%]; Aspekt nicht nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 0 Punkte, Aspekte nachvollziehbar und schlüssig beschrieben = 10 Punkte
Details zu objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden konkretisiert in der "Eignungsbewertungsmatrix" und in den Teilnahmebedingungen, insbesondere in Kapitel 4.5
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Z42-VSVgV-2021-0004
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.10.2021 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Als Konsortialpartner gelten alle Unternehmen bzw. Wirtschaftsteilnehmer, die auf Bewerberseite an dem Vergabeverfahren teilnehmen bzw. den Auftrag ausführen, also Bewerber und Bieter (ebenso Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. einer Bietergemeinschaft bzw. einer Arbeitsgemeinschaft) sowie Auftragnehmer & Unterauftragnehmer.
Der AG vergibt im Zusammenhang mit dem Projekt "Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)" im Rahmen einer weiteren gesonderten Vergabe Aufträge zur "Unterstützung beim Anforderungs- und Änderungsmanagement" (Los 1) sowie zur "Erstellung des Gesamtsystems sowie ergänzende Leistungen" (Los 2)".
Da innerhalb des hiesigen Auftrags Leistungen im Rahmen der Qualitätssicherung und Tests der Lieferungen und Leistungen des AN des gesondert zu vergebenden Loses 2 zur "Erstellung des Gesamtsystems sowie ergänzende Leistungen" zu erbringen sein werden, muss der hiesige Leistungserbringer unabhängig von dem Auftragnehmer des gesondert zu vergebenden Loses 2 sein, weil die Tests (bspw. Funktions- und Abnahmetests) möglichst objektiv und unvoreingenommen durchzuführen sind. Dies gilt sowohl für die Testkonzeption, als auch für die Durchführung und die Bewertung der Ergebnisse.
Um die notwendige Unabhängigkeit zu gewährleisten und einen Interessenskonflikt bei der Auftragsausführung zu vermeiden, wird der Auftragnehmer des gesondert zu vergebenden Loses 2 vertraglich verpflichtet, keine weiteren Aufträge aus dem hiesi-gen Vergabeverfahren anzunehmen. Daraus resultierend kann der Auftragnehmer des gesonderten Loses 2 im hiesigen Vergabeverfahren über Leistungen zur "Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informationsverbund FIU" den Zuschlag nicht erhalten. Dies ist bei der Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
Diese Regelung erstreckt sich auch auf jegliche Konsortialpartner. Dies bedeutet, dass dasselbe Unternehmen bzw. derselbe Wirt-schaftsteilnehmer (z.B. Unterauftragnehmer), welches/r Konsortialpartner in Los 2 ist, nicht gleichzeitig - als Bieter oder Konsorti-alpartner - den Zuschlag im hiesigen Vergabeverfahren zur "Unterstützung für Qualitätssicherung und Test für den Informations-verbund FIU" erhalten kann.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten - hier Umsatzangaben - eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, so hat dieses Unternehmen im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung sämtlicher vertragli-cher Verpflichtungen als Gesamtschuldner zu haften und diesbezüglich die Erklärung "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung" abzugeben.
Anforderungen zur Bewerberkonstellation und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mindeststandards):
[A]1.1-Darstellung der Bewerberkonstellation-Angaben zur Bewerberkonstellation (Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft und deren Mitglieder/Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner /in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpart-ner) sowie Aufteilung der Leistungen sind darzulegen;
Im Falle einer Eignungsleihe ist für Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommene Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner die "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung" einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, bzgl. der Unterauf-tragnehmer bzw. Konsortialpartner/in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner, die Teile des Auftrages erbringen sollen, ohne dass auf ihre Eignung Bezug genommen wird, vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft vor Ab-schluss des Teilnahmewettbewerbs unverzüglich und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist, den Nachweis zu verlan-gen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser (in Aussicht genommenen) Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner zur Ver-fügung stehen (zu diesem Zweck ist die "Vorlage Mittelbereitstellungserklärung" einzureichen).
Angaben zur Bewerberkonstellation werden bei Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Prüfung der Eignung (und daneben auch bei Prüfung der Ausführungsbedingungen und der Versorgungssicherheit) berücksichtigt; erforderlich ist das Einreichen einer Eigenerklärung in der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Weiterhin gelten folgende Anforderungen an das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mindeststandards):
[A]1.2-Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gem. § 147, §123 GWB i.V.m. § 23 VSVgV-Unternehmen darf keine der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe aufweisen; ggf. Nachweis einer Selbstreinigung gem. § 125 GWB; erforder-lich ist das Einreichen Eigenerklärung innerhalb der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
[A]1.3-Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 147, 124 GWB i.V.m. § 24 VSVgV-Unternehmen soll keinen der in § 147, 124 GWB bzw. 21 AentG, § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe auf-weisen; ggf. Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB; liegen fakultative Ausschlussgründe vor, entscheidet der AG nach Ermessen über die Notwendigkeit eines Ausschlusses; erforderlich ist das Einreichen Eigenerklärung innerhalb der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen"
Daneben sind folgende verfahrensbezogene Erklärungen innerhalb der "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" als Mindeststandards abzugeben und einzureichen (Ausschlusskriterium [A]):
— Erklärung zur Weitergabe von Dokumenten, Unterlagen und Informationen etc. an Dritte (B.5)
— Erklärung zum Datenschutz (B.6)
— Erklärung zur Akteneinsicht (B.7)
— Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen (B.8)
— Verschwiegenheitserklärung bzgl. der Dauer des Vergabeverfahrens (Eigenerklärung "Vorlage Verschwiegenheitserklärung")
Sofern Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft für Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner, die Teile des Auftrages erbringen sollen, ohne dass auf ihre Eignung bzw. Kapazitäten Bezug genommen wird, mit dem Teilnahmeantrag noch keine "Vorlage Mittelbereitstellung" (Anlage) einreichen, behält sich der AG vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs unverzüglich und innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist den Nachweis zu verlangen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser (in Aussicht genommenen) Unterauftragnehmer bzw. Konsortialpartner zur Verfügung stehen.
Details zu vorstehenden Erklärungen werden konkretisiert in den Teilnahmebedingungen, insbesondere der "Eignungsbewertungsmatrix"; sowie den Eigenerklärungen gemäß "Vorlage Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" sowie der Eigenerklärung "Vorlage Verschwiegenheitserklärung"
Im Rahmen der Prüfung der Mindestanforderungen wird anhand der eingereichten Erklärungen und geforderter Nachweise ge-prüft und festgestellt, ob Ausschlusskriterien bzw. A-Kriterien ([A]) sowie unter bzw. als "Mindeststandards" ausgeführte Mindest-anforderungen erfüllt sind.
Sofern - ggf. nach einer erfolgten Nachforderung und/oder Aufklärung - die Erfüllung aller Mindestanforderungen nicht festgestellt werden kann, wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Die Kommunikation / Übermittlung von Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Kommunikationsmittel E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).

Die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist nur in elektronischer Form möglich, wobei der Teilnahmeantrag entweder mit einer gültigen fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist.

Für das nach dem Teilnahmewettbewerb einzureichende Angebot ist vorgesehen, dass die zu zeichnenden Angebotsdokumente entweder mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur (elektronische Einreichung) oder mit einer eigenhändigen Unterschrift (Schriftform) zu versehen und mit allen weiteren mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die E-Vergabe-Plattform bzw. auf dem Postweg einzureichen sind. Näheres wird in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Nähere Angaben, welche Teilnehmer am Vergabeverfahren auf Bewerberseite, welche Erklärungen und Nachweise vorzulegen haben, finden sich in den Begleitunterlagen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere den Teilnahmebedingungen.
Hinweis:
Die Angaben der hiesigen Auftragsbekanntmachung werden in den Begleitunterlagen zum Teilnahmewettbewerb, insbesondere den Teilnahmebedingungen, die über die über die Internet-Adresse unter dem Elektronischer Zugang zu Informationen (siehe I.1)) bezogen werden können, konkretisiert.
Insbesondere werden Mindestanforderungen (insb. [A]-Kriterien) an die Eignung sowie Bewertungskriterien [B] im Dokument "Eignungsbewertungsmatrix" sowie ggf. in den Eigenerklärungen konkretisiert.
Ergänzend wird zu verfahrensbezogenen Vorgaben (z.B. zum Datenschutz) als Mindestanforderung die Einreichung entsprechender Erklärungen gefordert
Der AG ist vom Bewerber während des Vergabeverfahrens unverzüglich davon zu informieren, wenn sich eine Änderung von Umständen ergibt, aufgrund derer die abgegebenen Erklärungen nicht mehr zutreffend sind.
Der AG behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu wiederholen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt und der Auftraggeber der Auffassung ist, dass die Zahl der geeigneten Bewerber zu gering ist, um einen echten Wettbewerb zu gewährleisten, wird er das Verfahren aussetzen und die erste Bekanntmachung zur Festsetzung einer neuen Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme erneut veröffentlichen. In diesem Fall wird das Verfahren mit den nach der ersten sowie mit den nach der zweiten Bekanntmachung ausgewählten Bewerbern fortgeführt. 
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.9.2021

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