Lieferung von Fahrzeugen in fünf Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Fahrzeuge/05
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 145-384411)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrzeugen in fünf Losen
Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) und der Deutsche Bahn Connect GmbH (DBC). Die BwFPS ist der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Mit einem Fuhrpark von mehr als 35.000 Fahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands. Die Gesellschafter der GmbH sind das Bundesministerium der Verteidigung (75,1%) und die Deutsche Bahn AG (24,9%).
Die DBC ist der Mobilitätsdienstleister der Deutschen Bahn AG. Mit einem Fuhrpark von mehr als 22.000 Kraftfahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands.
---
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Fahrzeugen nebst zugehörigen Dienstleistungen, für die BwFPS und die DBC. Die Beschaffung der Fahrzeuge kann im Kauf (mit oder ohne Buy Back) und im Leasing erfolgen. Einzelheiten der zu erbringenden Leistung sind in dieser Bekanntmachung unter der losspezifischen Beschreibung aufgeführt.
Bei diesem Vergabeverfahren sollen mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Fahrzeugen und zugehörigen Dienstleistungen in folgenden Losen geschlossen werden:
Los 1 Krafträder (KRAD)
Los 2 Personenkraftwagen (PKW)
Los 3 Transporter (TRAPO)
Los 4 Lastkraftwagen (LKW)
Los 5 Kraftomnibus (KOM)
Hierbei stellt in jedem Los die Beschaffungsart "Kauf" das Hauptangebot dar. Zugelassen sind für jedes Los ausschließlich folgende Nebenangebote:
1. Kaufmännisches Nebenangebot "Leasing".
Hierbei kann die alternative Finanzierung des Fahrzeugs im Wege des Leasings angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Leasing (siehe Vergabeunterlagen) sowie ausschließlich in Form des sog. "Captive Leasing" zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Leasing mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Leasinggeber in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Leasing ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden. Zusätzlich muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Leasing, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Kaufmännisches Nebenangebot "Buy-Back".
Hierbei kann die eigene Vermarktung des Fahrzeugs im Wege des Buy-Back angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Buy-Back (siehe Vergabeunterlagen) und mit einem mit der/dem betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenen Restwertgaranten zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Buy-Back mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Restwertgarant in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden und es muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Buy-Back, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Nebenangebote sind jeweils ausschließlich zu den Konditionen der auftraggeberseitig vorgegebenen Rahmenvereinbarung Leasing bzw. der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back zulässig. Nebenangebote sind nur gemeinsam mit einem wertbaren Hauptangebot desselben Bieters für das betr. Los zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen