Käthe-Kollwitz-Gesamtschule - Wachschutz - Baustellensicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 128-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule - Wachschutz - Baustellensicherung
Das Grundstück der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Dammwiese 8, Gemarkung Gahmen 051277, Flur 3, Flurstück 932 hat eine Gesamtfläche von ca. 38.532 m.
Die ausgeschriebene Sicherung bezieht sich auf die Baumaßnahme am Hauptgebäude KKG, Ertüchtigung des Außen-WC und den Umbau der Musikinsel, sowie die Sicherung und Überwachung der Containeranlage die zur Hauptmaßnahme Sanierung KKG gehört.
Die Baumaßnahmen 4-fach Sporthalle und Kita III werden durch einen separaten Wachschutz gesichert und sind Maßnahmen der Stadtwerke Lünen und nicht der ZGL. Die Baumaßnahmen laufen am Standort parallel.
44532 Lünen
Das Grundstück der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Dammwiese 8, Gemarkung Gahmen 051277, Flur 3, Flurstück 932 hat eine Gesamtfläche von ca. 38.532 m.
Die ausgeschriebene Sicherung bezieht sich auf die Baumaßnahme am Hauptgebäude KKG, Ertüchtigung des Außen-WC und den Umbau der Musikinsel, sowie die Sicherung und Überwachung der Containeranlage die zur Hauptmaßnahme Sanierung KKG gehört.
Die Baumaßnahmen 4-fach Sporthalle und Kita III werden durch einen separaten Wachschutz gesichert und sind Maßnahmen der Stadtwerke Lünen und nicht der ZGL. Die Baumaßnahmen laufen am Standort parallel.
Beginn nach Auftragsvergabe: sofort nach Auftragserteilung
Termine in den Projekten ZGL
Fertigstellung Umbau und Sanierung Gesamtschule: Sommer 2022
Fertigstellung Musikinsel: Herbst 2022
Rückbau Containeranlage: Sommer 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- vielfältige Erfahrungen im Personen- und Objektschutz sowie in der Videoüberwachung
-> Bitte geben Sie uns mind. 2 Objekte der letzten 5 Jahre in Schul- oder Bildungseinrichtungen an. (Kurzbeschreibung der entsprechenden Projekte)
- Besitz der Erlaubnis gem. § 34 a GewO
- Der Auftragnehmer muss die Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband nachweisen
- Es wird ausschließlich Personal des auftragsnehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen
- Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Zuverlässigkeitsprüfung des örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen, inklusive der Bewacher-ID
- Es wird ausschließlich Personal mit Unterrichtung nach § 34a oder Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eingesetzt
- Es wird der allgemeinverbindlich tarifliche Mindestlohn nach WASI-NRW gezahlt
- Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist
sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 29.10.2021, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDHYT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.