Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle, KAH) Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_V-PR_EU5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland (Bundeskunsthalle, KAH)
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der DFG und der KAH in Bonn. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen der Reihe wird auf Basis einer nach Abnahme der Konzeption abzuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf.
Die Veranstaltungen finden in der KAH in Bonn statt.
Gegenstand des Auftrags ist die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltungsreihe der DFG und der KAH in Bonn. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen der Reihe wird auf Basis einer nach Abnahme der Konzeption abzuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen.
Im Zentrum der Leistungen steht die Entwicklung eines Veranstaltungskonzepts in Zusammenarbeit mit dem AG, die inhaltliche und gestalterische Konzeption der Reihe sowie deren Umsetzung, die Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzepts, die Planung und Durchführung der Veranstaltungen vor Ort und die Gesamtsteuerung der Reihe.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in der Leistungsbeschreibung sowie in dem Vertragsentwurf.
Die im Anschluss an die Konzeptionsphase abzuschließende Rahmenvereinbarung verlängert sich ein mal um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Entwicklung eines Alternativkonzepts für Veranstaltungen ohne Präsenz.
Umsetzung nach Abschluss der Konzeptionsphase.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen).
5. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .
6. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
7. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden inkl. Ansprechperson.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen wird, die bis zu fünf Jahre zurückliegen.
Geeignet ist eine Referenz, wenn die Leistung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
8. Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Vorstellung der für die Veranstaltungsreihe Zuständigen mit jeweiliger spezifischer Expertise und Rolle im Projekt. Die Rollen müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht namentlich zuordnen.
zu 7.:
Der Bewerber hat mind. eine geeignete Referenz einzureichen.
- Mind. eine der eingereichten Referenzen weist seine Erfahrung mit der Planung und Durchführung von inhaltlich anspruchsvollen Veranstaltungen nach.
- Mind. eine der eingereichten Referenzen weist seine Erfahrung mit der Planung und Durchführung von Liveveranstaltungen mit interaktiven und digitalen Elementen nach.
- Mind. eine der eingereichten Referenzen weist seine Erfahrung mit der Bewerbung und Verbreitung einer Veranstaltung nach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.