Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0027-21-I-B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de
Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de
Die Ausführung der Leistung wird beim Auftragnehmer erfolgen.
Weitere Infomationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.cannabispraevention.de. Weiterhin gehören der gestalterisch-redaktionelle Relaunch des Internetauftritts sowie die Entwicklung einer fachlichen Gesamtkonzeption der Internetaktivitäten des Internetauftritts und der Social-Media-Kampagne "Mach Dich Schlau!" zum Auftragsgegenstand. Zudem sind vom Auftragnehmer das übergeordnete Projektmanagement zu koordinieren und neue interaktive Module/Elemente für den Internetauftritt zu entwickeln. Neben der allgemeinen fachlichen und gestalterischen Weiterentwicklung des Internetauftritts hat der Auftragnehmer außerdem die Kampagne "Mach Dich Schlau!" in sozialen Netzwerken weiterzuentwickeln und zu betreuen.
Der Vertrag kann insgesamt zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet der Vertrag jeweils nach weiteren zwölf Monaten. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Weitere Details siehe § 3 Abs. 3 der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen).
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Laufzeit des Vertrags wieder.
Die tatsächlichen Ausführungsfristen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe
Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u.a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen
• das Leistungsverzeichnis,
• die Angebotsbestätigung,
• die Eigenerklärung zu Personalqualifikationen,
• Kurzkonzepte,
• eine Darstellung des Projektmanagements sowie
• die Arbeitsprobe "Newsbereiche"
mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen).
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des
Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG, § 21 AEntG, zur Einhaltung des Datenschutzrechts sowie zu Vertrags- und/ oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer
Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Alle Erklärungen sind über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.